Das Halbeinkünfteverfahren
ist ein Verfahren zur steuerlichen Entlastung von Einnahmen aus
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Es hat in Deutschland
seit 2001 das bis dahin (seit 1977) geltenden Anrechnungsverfahren
abgelöst.
Für natürliche Personen als
Aktionäre bzw. Gesellschafter ist das Halbeinkünfteverfahren
von Bedeutung. Danach werden Dividenden und Einnahmen
aus Veräußerungsgeschäften mit Aktien (oder GmbH-Anteilen)
nur zur Hälfte der Besteuerung unterworfen. Grund für
diese Regelung ist das Verbot der Doppelbesteuerung.
Die als Dividenden ausgeschütteten Gewinne hat die Aktiengesellschaft
bereits der Körperschaftsteuer unterworfen, so daß
eine Besteuerung der Ausschüttung mit dem persönlichen
Steuersatz des Aktionärs bereits versteuertes Geld nochmals
versteuern würde. Analog zur hälftigen Anrechnung als
Einkommen sind alle Aufwendungen des Steuerpflichtigen, die er
im Zusammenhang mit diesen Einnahmen als Werbungskosten geltend
macht, nur zur Hälfte abzugsfähig.
Außer für Dividenden gilt das
Halbeinkünfteverfahren auch für Gewinne aus der Veräußerung
von Kapitalbeteiligungen. Auch solche unterliegen (sofern
sie die Freigrenze übersteigen) nur mit dem halben Betrag
der Einkommensteuer. In diesem Zusammenhang wird oft fälschlich
von Spekulationssteuer gesprochen, eine solche gibt es stenggenommen
im deutschen Steuerrecht nicht.
Für Kapitalgesellschaften als Anteilseigner
sind 95% der Dividenden und der Einnahmen aus Veräußerungsgeschäften
steuerfrei. Sie dürfen aber sämtliche Ausgaben,
die mit diesen Beteiligungen in Zusammenhang stehen, steuermindernd
als Betriebsausgaben geltend machen. Dies gilt allerdings nicht
für Wertverluste der Beteiligungen (Veräußerungsverluste
oder Teilwertabschreibungen). Dividendenzahlungen zwischen
Kapitalgesellschaften sind gänzlich steuerbefreit.
Das Halbeinkünfteverfahren gilt seit 2001
für Einnahmen aus ausländischen Beteiligungen, seit
2002 auch für inländische Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Das Halbeinkünfteverfahren wurde eingeführt, um die
finanziellen Nachteile der seit 2002 nicht mehr anrechenbaren
Körperschaftsteuer für deutsche Aktionäre auszugleichen.
Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen auch die Dividenden,
die ein Investmentfonds erzielt.
Auf Ebene des Anteilseigners ist die Besteuerung
davon abhängig, ob der Anteilseigner eine natürliche
Person oder eine Kapitalgesellschaft ist: