Geldanlagen
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Immobilien als Kapitalanlage
Eine Immobilie oder Liegenschaft
ist eine nicht bewegliche Sache, nämlich ein Grundstück
sowie dessen Bestandteile, inklusive Gebäude und Zubehör.
Das Wort Immobilie leitet sich aus dem Lateinischen in-mobilis
für unbeweglich ab.
Besondere Regelungen bei Immobilien
Wegen ihrer "Unbeweglichkeit"
unterliegen Immobilien hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch
usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter.
So erfordern Kauf und Eigentumsübertragung eines Grundstücks
einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, die notariell beurkundete
Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung
genannt, vergleiche Abstraktionsprinzip) und die Eintragung
des neuen Eigentümers in das Grundbuch.
Immobilien können wie bewegliche Sachen
mit Rechten belastet sein. Zu solchen Rechten gehören
insbesondere Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten.
Für Grundstücke ist in der Regel
Grundsteuer, die eine Gemeindesteuer ist,
zu entrichten. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten für
Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen,
religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen (vgl.
§§ 3, 4 GrStG).
Immobilien
und Unternehmen
Da ein großer Bestand von Immobilien
im Eigentum von Unternehmen ist, hat ein aktives und ergebnisorientiertes
Management von Unternehmensimmobilien in den letzten Jahren
stark an Bedeutung gewonnen (Corporate Real Estate Management).
Beispiel hierfür ist das professionelle Facility Management
von Objekten oder die Projektentwicklung ungenutzter Grundstücke
oder älterer Bestandsgebäude.
Wertentwicklung von Immobilien
Um die Wertentwicklung von Immobilien
betrachten zu können, muss man sie in verschiedene Kategorien
einteilen. Es gibt unter anderem unbebaute Grundstücke,
gewerblich genutzte Gebäude und Wohngebäude, die
man privat nutzt oder vermietet. Verschiedene Einflussfaktoren
bestimmen den Wert einer Immobilie.
Der Wert eines unbebauten Grundstückes
steigert sich, wenn es durch eine gute Infrastruktur
erschlossen ist, dass heißt, wenn es über eine
gute Verkehrsanbindung verfügt, Gas-, Wasser-, Strom-
und Telekommunikationsversorgung hat und in der Nähe
von Gesundheits-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen liegt.
Es ist wertmindernd, wenn auf dem Grundstück vorher zum
Beispiel eine Tankstelle gestanden hat und der Boden dadurch
verseucht ist. Auch eine Ausweisung als Naturschutzgebiet
kann wertmindernd sein, da auf dem Grundstück dann nicht
mehr gebaut werden darf. Wertminderungen oder -steigerungen
können auch Folge einer politischen Entscheidung (zum
Beispiel Bau eines Flughafens oder einer Autobahn) sein. Die
Wertentwicklung hängt dann von den Nutzungsmöglichkeiten
des Grundstücks vor und nach einer solchen Entscheidung
ab.
Tipp: Immobilien als Geldanlage
Weitere Informationen finden Sie hier:
Wertermittlung
Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist
in Deutschland in der Wertermittlungsverordnung (Verordnung über
Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken
vom 6.12.1988) geregelt. Sie ist eine Amtliche Verordnung auf der
Grundlage des § 199 BauGB über die Bewertung von Immobilien.
Folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten werden beschrieben:
- Sachwertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Vergleichswertverfahren
- Diese Verfahren sind für amtlich zugelassene Sachverständige
bindend.
Quellennachweis
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