Geldanlagen
|
Kapitallebensversicherungen
Die Kapitallebensversicherung
vereint Todesfallabsicherung und Sparanlage. Sie
zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme
(mindestens die Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten für
den Todesfall. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer,
wird die Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten für
den Erlebensfall (meist der Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das
Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für
den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.
Die Kapitallebensversicherung ist vor allem eine
in Deutschland weit verbreitete Form der Geldanlage, deren Attraktivität
auf steuerlichen Vorteilen (noch, Änderung für 2005 in
Deutschland geplant), vergleichsweise hohen Zinsgarantien und hohen
Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler beruht.
Bei Vertragsbeginnen seit dem 1. Januar
2005 sind Auszahlungen von Lebensversicherungen nicht mehr steuerfrei.
Dies wird die Attraktivität dieser Produkte sicherlich mindern.
Nichts destotrotz sind Rentenversicherungen weiterhin steuerlich
begünstigt. Auch wird die Nachfrage zu Riester/und Rürup-Verträgen
zunehmen.
In Österreich wird die Kapitallebensversicherung
(wie auch die fondsgebundene Lebensversicherung) als Ab- und Erlebensversicherung
bezeichnet.
Die Kapitallebensversicherung hat mehrere typische
Anwendungen:
- Kapitalanlage, Sparprodukt (ganz allgemein oder für einen
konkreten Zweck, z.B. die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung)
Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau
(meist mit dem Ziel Altersvorsorge)
- Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen
Rückdeckung von Verbindlichkeiten aus der betrieblichen Altersvorsorge
(Rückdeckungsversicherung)
- Deckung von Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem
Todesfall, z.B. Erbschaftssteuer (Erbschaftssteuerversicherung),
zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung
(Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung
der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung)
Will man die Kapitallebensversicherung in verschiedene
Ausprägungen und Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen
Verkaufsbezeichnungen und Tarifen zu trennen. Tariftechnisch gehören
beispielsweise die Erbschaftssteuer-, die Vermögensnachfolge-
und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Tarifgruppe und unterscheiden
sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor diesem
Hintergrund ergibt sich folgende tariftechnische Unterteilung:
- Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall,
auch als gemischte Lebensversicherung bekannt (klassische Kapitallebensversicherung)
Sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall stellen ein Versicherungsfall
dar und führen zu Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist
auch ohne den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung
der Todesfallschutz erhöht werden.
- Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz
(z.B. Sterbegeldversicherung)
Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung endet mit
einem bestimmten Alter (z.B. 80 Jahren). Danach bleibt die Lebensversicherung
beitragsfrei bestehen bis die versicherte Person stirbt. Manche
Tarife bieten die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer
eine Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung
beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen
bleibt.
- Kapitalversicherung auf zwei verbundene Leben
Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme
wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während
der Versicherungsdauer fällig.
- Termfix-Versicherung (z.B. Ausbildungsversicherung)
Bei der Termfix-Versicherung wird die Versicherungsleistung zu
einem vorbestimmten Termin (Ende der Versicherungsdauer) fällig
- unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin
erlebt. Tritt der Versicherungsfall ein, entfällt die Beitragszahlungspflicht,
die Versicherungsleistung wird aber erst zum Ablauf fällig.
- Optionstarife
Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle Gestaltungsvarianten,
die sich nicht in die o.g. Unterteilung einordnen lassen. Möglich
sind z.B. reduzierte Todesfallleistungen, Anpassungsoptionen während
der Laufzeit oder verschiedene Ablaufoptionen.
Gemeinsamkeiten
Neben der Kapitalanlage und den Überschusssystemen
ist es insbesondere die kalkulatorische Grundidee, die allen Kapitallebensversicherungen
gemein ist: Beitrag abzüglich Kosten über die Laufzeit
(bei der Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz die
Beitragszahlungsdauer) verzinst mit dem Rechnungszins ergibt die
Versicherungssumme. Der Teil der Ablaufleistung der die Versicherungssumme
übersteigt, entspricht somit der Überschussbeteiligung
der Kapitallebensversicherung.
Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält
der Versicherungsnehmer den so genannten Rückkaufswert. Dieser
entspricht nicht dem tatsächlichen Vertragswert zum Kündigungstermin
(garantiertes Deckungskapital zum Kündigungstermin zzgl. bereits
zugeteilte Überschüsse) sondern ist um Stornoabschläge
vermindert. Die Stornoabschläge sind u.a. darin begründet,
dass der Lebensversicherer für diese Fälle Anlagen höherer
Liquidität und entsprechend geringerer Rendite vorhalten muss
und daher die angestrebte Fristentransformation nicht idealtypisch
realisieren kann. In der Praxis werden diese Leistungen zwar in
der Regel aus aktuellen Zahlungsströmen bedient, da dieses
Kapital aber dann nicht für Neuanlagen zur Verfügung steht,
ist der Schaden kalkulatorisch dennoch entstanden.
Kapitalanlage
Der Lebensversicherer muss sehr genau sein
Gesellschaftskapital vom Vertragskapital seiner Kunden trennen.
Das Vertragskapital befindet dazu bilanztechnisch im so genannten
Deckungsstock. Die Kapitalanlagen des Deckungsstocks sind durch
das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
(Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) streng reglementiert. Die Einhaltung
dieser Vorschriften wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) überwacht.
Grundsätzlich darf ein Lebensversicherer in
jede gängige Kapitalanlage investieren (z.B. Immobilien, Aktien,
festverzinsliche Wertpapiere). Allerdings hat er dabei zahlreiche
Auflagen hinsichtlich der Diversifikation und den Anteilen einzelner
Anlageformen am Deckungsstock zu beachten. So darf grundsätzlich
nicht mehr als 35% des Deckungsstocks in Aktien investiert sein.
Überschüsse
Neben den bei der Risikolebensversicherung
bereits beschriebenen Risiko- und Kostenüberschüssen -
die für den Ertrag einer Kapitallebensversicherung eine untergeordnete
Bedeutung haben - gibt es bei der Kapitallebensversicherung die
so genannten Zinsüberschüsse. Dabei handelt es sich um
Kapitalerträge des Lebensversicherers, die über den Rechnungszins
hinaus gehen. Diese muss der Lebensversicherer zu mindestens 90%
den einzelnen Verträgen gutschreiben.
Tariftechnisch gibt es zahlreiche Modelle zur Umsetzung
dieser Vorgabe. Sie unterscheiden sich nicht nur danach, wann die
Überschüsse dem einzelnen Vertrag zugeteilt werden (so
werden Schlussüberschussanteile erst bei Ablauf zugeteilt und
verbleiben bei einer vorzeitigen Kündigung beim Lebensversicherer),
sondern auch wie sie dann konkret verwendet werden (so gibt es Tarife,
bei denen die Zinsüberschüsse in einem vom Versicherungsnehmer
ausgewählten Investmentfonds angelegt werden).
Quellennachweis
|