Geldanlagen
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Lebensversicherungen
- Überblick
Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung,
die als Versicherungsfall den Tod oder das Erreichen eines bestimmten
Alters der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall
ein, wird die Versicherungssumme fällig. Die Lebensversicherung
wird auf Basis biometrischer Risiken (z.B. Lebenserwartung) kalkuliert,
die als Sterbetafel dargestellt werden.
Arten der Lebensversicherung
Die Vielfalt von Lebensversicherungen lässt
sich in vier große Gruppen einteilen:
Tarife und Kalkulation
Die detaillierte Ausgestaltung einer Lebensversicherung
wird als Tarif bezeichnet. Der Tarif beschreibt dabei alle versicherungstechnischen
Eckpunkte des Lebensversicherungsprodukts. Dazu gehört beispielsweise
das maximale Alter bei Versicherungsbeginn, die maximale Versicherungssumme,
die Kombinierbarkeit mit Zusatzversicherungen, Bestimmungen über
ärztliche Untersuchungen bei Antragstellung und vor allem die
so genannten Rechnungsgrundlagen.
Unter den Rechnungsgrundlagen versteht man die dem
Tarif zu Grunde liegende Sterbetafel (z.B. DAV 1994 R) den Rechnungszins
und die Kosten. Die Rechnungsgrundlagen sind nach Vertragsabschluss
im Grundsatz unveränderbar. Dies gilt nicht zwingend für
spätere Vertragserhöhungen (z.B. durch Dynamik).
Der Rechnungszins ist der Zinssatz, mit dem alle
Vertragswerte einer Lebensversicherung kalkuliert werden. Allgemein
ist er besonders deshalb bekannt, weil er bei Kapitallebensversicherungen
auch die Garantieverzinsung für die Sparanteile angibt. Der
Rechnungszins wird in Deutschland vom Bundesministerium für
Finanzen per Verordnung festgelegt. Die Höhe orientiert sich
am zehnjährigen Durchschnitt der Umlaufrendite von zehnjährigen
Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 9-10 Jahren. Der Rechnungszins
für Abschlüsse nach dem 1. Januar 2004 beträgt 2,75%.
Die Kosten einer Lebensversicherung sind nach Kostenarten
identisch. Man unterscheidet
- Stückkosten - pauschaler Kostenbetrag, z.B. 12 Euro pro
Jahr
- Risikokosten - Kosten die der Deckung des versicherten Risikos
dienen (ggf. inkl. Rückversicherungskosten) und die in jedem
Beitrag anteilig enthalten sind
- Verwaltungskosten - Kosten für die laufende Verwaltung
des Vertrags, die ebenfalls in jedem Beitrag anteilig enthalten
sind
- Inkassokosten - Kosten des Beitragsinkassos die anteilig jedem
Beitrag belastet werden (i.d.R. sind die Inkassokosten bei monatlicher
Zahlweise höher als bei jährlicher Zahlweise)
- Abschlusskosten - Kosten die im Zusammenhang mit dem
Abschluss der Lebensversicherung anfallen (z.B. Provision, Vertragsdokumentation,
Risikoprüfung, ggf. ärztliche Untersuchung) und die
ebenfalls jedem Beitrag belastet werden.
Da die Abschlusskosten tatsächlich jedoch nicht
über die gesamte Versicherungsdauer anfallen, werden sie bei
den meisten angebotenen Tarifen durch die Zillmerung an den Beginn
der Versicherungsdauer verlagert. Bei Tarifen mit Sparanteil führt
dies dazu, dass in den ersten Vertragsjahren bei einer Kündigung
kein Geld zur Auszahlung gelangt.
Quellennachweis
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