Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod
der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme)
an die Bezugsberechtigten. Anwendungsbeispiele sind:
- Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen
- Sicherung von Verbindlichkeiten
- Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen
(z.B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
- Die Risikolebensversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen.
Am häufigsten ist die Risikolebensversicherung
mit gleichbleibender Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung
mit fallender Versicherungssumme zu finden.
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
wird meist zu Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher
Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der
Zeit in gleichem Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird. Sie
wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens-
und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung
angeboten.
Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risikolebensversicherung
auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung
gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung
wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während
der Versicherungsdauer fällig. Die Risikolebensversicherung
auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich
voneinander abhängiger Personen (z.B. Geschäftspartner,
(Ehe-)Paare ohne Kinder).
Der Beitrag der Risikolebensversicherung
ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand
der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie
von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer)
der Versicherung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Auch bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet
der Lebensversicherer Überschüsse zu Gunsten des einzelnen
Versicherungsvertrags. Im Gegensatz zur Kapitallebens- oder zur
Rentenversicherung spielen allerdings Zinsüberschüsse
aus Kapitalanlagen dabei eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt
es sich um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse.
Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen
erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer entweder
als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung. Beim Todesfallbonus
wird die Versicherungssumme durch die erzielten Überschüsse
erhöht. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie
beim Lebensversicherer. Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse
sofort mit der kalkulierten Versicherungsprämie verrechnet,
so dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt. Der kalkulierte
Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder Tarifbeitrag,
der um Überschüsse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag
bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer
nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.
Quellennachweis
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