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Investmentfonds - Einführung

Einem Investmentfonds liegt die Idee zu Grunde, dass ein einzelner Investor häufig nicht genug Kapital hat, um ein Investitionsvorhaben allein durchzuführen. Auf der anderen Seite hat ein einzelner Anleger vielfach auch nicht den Sachverstand und die Zeit, um sich um die Verwaltung seines Kapitals zu kümmern. Daher wurden bereits Mitte des 19. Jahrhunderts in Großbritannien Gesellschaften gegründet die das Kapital einzelner Anlegen "einsammelten" und es in verschiedene Vorhaben, u.a. in Amerika, investierten. In Deutschland gibt es derzeit ca. 8.000 verschiedene offene Investmentsfonds, aus denen der Anleger auswählen kann.

Üblicherweise werden Fonds direkt mit dem Emittenten gehandelt. Es gibt aber auch den Handel an der Börse, wie z.B. der Börse Düsseldorf.

Der Unterschied zu den Aktionären einer Aktiengesellschaft liegt darin, dass ein Fonds meist in eine Vielzahl von Vorhaben oder Unternehmen gleichzeitig investiert (z.B. europäische Telekommunikationsunternehmen).

Die Investmentfonds-Gesellschaft - in Deutschland Kapitalanlagegesellschaft genannt - legt das Kapital der Anleger in sog. Sondervermögen an und gibt darüber Anteilsscheine (Fondszertifikate) an die Anleger. Der Vorteil: Auch bei einer Insolvenz einer Kapitalanlagegesellschaft fällt das Sondervermögen nicht in die Insolvenzmasse und bleibt damit vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Die Anleger bekommt also ihr Kapital "unversehrt" zurück.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage ist in Deutschland ist das Investmentgesetz (InvG), welches durch das Investmentmodernisierungsgesetz geschaffen wurde die bisherigen Regelungen (Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und Auslandinvestment-Gesetz (AuslInvestmG)) ersetzt.

Dies bestimmt u.a. in § 2: Abs.2:

Sondervermögen sind Investmentfonds, die von einer Kapitalanlagegesellschaft für Rechnung der Anleger nach Maßgabe dieses Gesetzes und den Vertragsbedingungen, nach denen sich das Rechtsverhältnis der Kapitalanlagegesellschaft zu den Anlegern bestimmt, verwaltet werden, und bei denen die Anleger das Recht zur Rückgabe der Anteile haben.

In Österreich bildet das Investmentfondsgesetz (InvFG) die rechtliche Grundlage.

Preisermittlung für Investmentfonds

Der Wert eines Anteils an einem Investmentfonds wird wie folgt berechnet:

Dabei wird der Nettoinventarwert so berechnet:

Aus dieser Formel ergibt sich, dass Investmentanteile NICHT an der Börse gehandelt werden können, da der "korrekte" Preis ja nur von der Kapitalanlagegesellschaft festgestellt werden kann. Dies erfolgt üblicherweise börsentäglich um 14:00 Uhr auf der Basis der am Vormittag des selben Tages.

Bei den ausländischen Investmentanteilen (z.B. von Fidelity Fonds) werden die Preise ähnlich berechnet und dort als Net Asset Value bezeichnet.

Kauf- und Verkauf von Fondsanteilen

Ein Kauf- und Verkauf von Investmentfondsanteilen erfolgt üblicherweise direkt mit der ausgegeben Fondsgesellschaft. Natürlich wäre auch ein Verkauf von Privatpersonen denkbar, in der Praxis aber sehr selten.

Der Kauf eines Anteile erfolgt aus der Sicht der Anlegers zu dem von der Fondsgesellschaft veröffentlichten Anteilswert (siehe oben) zzgl. einen Aufschlags (sog. Agio) zur Deckung der Vertriebskosten. Dieses Agio beläuft sich meist auf 1,5 bis 5 Prozent des Anteilswertes. Die Abwicklung erfolgt über unabhängige Anlageberater sowie über Kreditinistitute. Bei einem Kauf über unabhängige Anlageberater wird für den Anleger direkt ein Investmentkonto bei der Fondsgesellschaft geführt.

Der Verkauf ist (aus der Sicht des Anlegers) eine Rückgabe der Fondsanteile an die Fondsgesellschaft. Diese verpflichtet sich, alle Anteile, die ihr angeboten werden, zum Rücknahmepreise anzukaufen. Der Rücknahmepreis entspricht genau dem o.g. Anteilswert. Hier wird nichts mehr abgezogen.