Investmentfonds - Einführung
Einem Investmentfonds liegt die Idee zu Grunde,
dass ein einzelner Investor häufig nicht genug Kapital hat,
um ein Investitionsvorhaben allein durchzuführen. Auf der anderen
Seite hat ein einzelner Anleger vielfach auch nicht den Sachverstand
und die Zeit, um sich um die Verwaltung seines Kapitals zu kümmern.
Daher wurden bereits Mitte des 19. Jahrhunderts in Großbritannien
Gesellschaften gegründet die das Kapital einzelner Anlegen
"einsammelten" und es in verschiedene Vorhaben, u.a. in
Amerika, investierten. In Deutschland gibt es derzeit ca. 8.000
verschiedene offene Investmentsfonds, aus denen der Anleger auswählen
kann.
Üblicherweise werden Fonds direkt mit dem Emittenten gehandelt. Es gibt aber auch den Handel an der Börse, wie z.B. der Börse Düsseldorf.
Der Unterschied zu den Aktionären einer Aktiengesellschaft
liegt darin, dass ein Fonds meist in eine Vielzahl von Vorhaben
oder Unternehmen gleichzeitig investiert (z.B. europäische
Telekommunikationsunternehmen).
Die Investmentfonds-Gesellschaft - in Deutschland
Kapitalanlagegesellschaft genannt - legt das Kapital
der Anleger in sog. Sondervermögen an und gibt darüber
Anteilsscheine (Fondszertifikate) an die Anleger. Der Vorteil: Auch
bei einer Insolvenz einer Kapitalanlagegesellschaft fällt das
Sondervermögen nicht in die Insolvenzmasse
und bleibt damit vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
Die Anleger bekommt also ihr Kapital "unversehrt" zurück.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage ist in Deutschland ist das
Investmentgesetz (InvG),
welches durch das Investmentmodernisierungsgesetz geschaffen wurde
die bisherigen Regelungen (Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften
(KAGG) und Auslandinvestment-Gesetz (AuslInvestmG)) ersetzt.
Dies bestimmt u.a. in § 2: Abs.2:
Sondervermögen sind Investmentfonds, die
von einer Kapitalanlagegesellschaft für Rechnung der Anleger
nach Maßgabe dieses Gesetzes und den Vertragsbedingungen,
nach denen sich das Rechtsverhältnis der Kapitalanlagegesellschaft
zu den Anlegern bestimmt, verwaltet werden, und bei denen die Anleger
das Recht zur Rückgabe der Anteile haben.
In Österreich bildet das Investmentfondsgesetz
(InvFG) die rechtliche Grundlage. Preisermittlung für
Investmentfonds
Der Wert eines Anteils an einem Investmentfonds
wird wie folgt berechnet:

Dabei wird der Nettoinventarwert so
berechnet:

Aus dieser Formel ergibt sich, dass
Investmentanteile NICHT an der Börse gehandelt werden
können, da der "korrekte" Preis ja nur von
der Kapitalanlagegesellschaft festgestellt werden kann. Dies erfolgt
üblicherweise börsentäglich um 14:00 Uhr auf der
Basis der am Vormittag des selben Tages.
Bei den ausländischen Investmentanteilen
(z.B. von Fidelity Fonds) werden die Preise ähnlich berechnet
und dort als Net Asset Value bezeichnet.
Kauf- und Verkauf von Fondsanteilen
Ein Kauf- und Verkauf von Investmentfondsanteilen
erfolgt üblicherweise direkt mit der ausgegeben Fondsgesellschaft.
Natürlich wäre auch ein Verkauf von Privatpersonen denkbar,
in der Praxis aber sehr selten.
Der Kauf eines Anteile erfolgt
aus der Sicht der Anlegers zu dem von der Fondsgesellschaft
veröffentlichten Anteilswert (siehe oben) zzgl. einen Aufschlags
(sog. Agio) zur Deckung der Vertriebskosten. Dieses
Agio beläuft sich meist auf 1,5 bis 5 Prozent des Anteilswertes.
Die Abwicklung erfolgt über unabhängige Anlageberater
sowie über Kreditinistitute. Bei einem Kauf über unabhängige
Anlageberater wird für den Anleger direkt ein Investmentkonto
bei der Fondsgesellschaft geführt.
Der Verkauf ist (aus der Sicht
des Anlegers) eine Rückgabe der Fondsanteile an die
Fondsgesellschaft. Diese verpflichtet sich, alle Anteile, die ihr
angeboten werden, zum Rücknahmepreise anzukaufen. Der Rücknahmepreis
entspricht genau dem o.g. Anteilswert. Hier wird nichts mehr abgezogen.
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