Kredite
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Kreditsicherheiten
Der Kreditnehmer nimmt den Kredit im allgemeinen
bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut
auf. Letzteres erwartet im Regelfall eine Sicherstellung der aufgenommenen
Summe oder eines Großteils davon in einer der folgenden Formen:
- Hypothek oder Grundschulden auf Grundstücke, Betriebsanlagen
oder Bauwerke,
- Recht auf Pfändung eines Teils des Einkommens oder des
durch den Kredit erwarteten Gewinns,
- Abtretung von Ansprüchen gegen Dritte, wie Erlöse
aus Grundstücksverkäufen,
- Auszahlungen von fälligen Kapitallebensversicherungen und
sonstige Forderungen
- Bei Personalkrediten durch einen Bürgen (in vielen Fällen
der Ehepartner) und eine
- Lebensversicherung auch in Form einer Risikolebensversichung
- Wechsel auf die Kreditsumme bei kurzfristigen Finanzierungen
von Firmen, wie Warenzwischenfinanzierungen
- oder durch sonstige Vereinbarungen.
Bei größeren Krediten - z.B. für
eine Aktiengesellschaft - ist vor der endgültigen Entscheidung
des Vorstands auch der Aufsichtsrat oder ein Wirtschaftsprüfer
mit der Angelegenheit zu befassen.
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