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Kredit ohne Schufa

Zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses kann heute ohne große Probleme ein Privatkredit aufgenommen werden. Grundsätzlich ist dieser auch nicht Zweckgebunden, das heißt, Sie können frei über das Geld verfügen. Doch um einen Privatkredit zu erhalten, wird stets die Bonität des Antragstellers geprüft. Damit wollen die Kreditinstitute sicherstellen, dass sie das geliehene Geld auch wiedererhalten. Worauf Sie achten müssen

Welche Mindestvoraussetzungen müssen bei einem Privatkredit erfüllt sein?

Einige rechtliche Grundlagen sind bei allen Banken gleich, wenn Sie einen Privatkredit aufnehmen. Zunächst müssen Sie volljährig und voll geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass Sie nicht über einen Vormund oder Betreuer verfügen. Des Weiteren setzen fast alle Kreditinstitute einen Hauptwohnsitz in Deutschland voraus. Ebenfalls müssen Sie über eine deutsche Bankverbindung verfügen, über das die gesamte Privatkreditabwicklung laufen kann. Des Weiteren müssen Sie bestätigen, dass Sie auf eigene Rechnung handeln. Das bedeutet, dass Sie den Kredit für sich aufnehmen und auch selbst für die Verbindlichkeiten geradestehen. Das heißt natürlich nicht, dass Sie das Geld anschließend nicht verschenken dürfen. Doch Sie allein – und eventuell ein weiterer Kreditnehmer – haften für die Kreditverbindlichkeiten.

Vom finanziellen Aspekt hergesehen, sollten Sie bereits einige Zeit bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt sein. In der Regel mindestens 6 Monate, da Sie dann garantiert nicht mehr in der Probezeit sind. Mit einem befristeten Arbeitsvertrag werden Sie wahrscheinlich kaum eine Chance haben. Auch Angestellte von Zeitarbeitsfirmen haben es schwer. Ein festes und regelmäßiges Einkommen ist jedoch immer Pflicht.

Als Selbstständiger oder Freiberufler, sollten Sie seit 2-3 Jahren Ihr Geschäft erfolgreich führen. Nur dann hat das Geldinstitut eine verlässliche Grundlage, auf der sie Ihre Bonität beurteilen kann. Auch hier ist ein sicheres Einkommen wichtig, damit die Bank vor einem Zahlungsausfall geschützt ist. Deswegen wird die Bonität des Antragstellers gründlich geprüft. Negative Schufa-Einträge, ein zu geringes Einkommen, zu hohe Kreditsummen – all das können Gründe sein, warum die Bank Ihnen einen Kredit ablehnt.

Wie hoch muss mein monatliches Einkommen sein?

Die Mindesthöhe des Einkommens ist von Bank zu Bank verschieden. Für alleinstehende Personen ohne weitere finanzielle Verpflichtungen, gilt ein Richtwert von ca. 1.200 Euro Nettoeinkommen. Das gilt aber auch nur unter der Voraussetzung, dass Sie unbefristet angestellt, oder als Beamter tätig sind. Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, oder in einer Zeitarbeitsfirma arbeiten, werden sich die Banken schwertun. Das Risiko ist den Geldinstituten zu groß, dass Sie plötzlich ohne Einkommen dastehen.

Sollten Sie jedoch bereits andere finanzielle Verpflichtungen haben, wie weitere Kredite, oder Unterhaltsverpflichtungen, dann muss Ihr Einkommen entsprechend höher sein. Auch für größere Kreditbeträge im 5-steligen Bereich, werden höhere Einkommensnachweise gefordert.
Grundsätzlich sollte jedoch immer ein gewisser Spielraum im Budget bleiben.

Was tun bei einem zu geringen Einkommen?

Sollten Sie eine Ablehnung Ihres Privatkredites erhalten, kann dies darauf zurückzuführen sein, dass Sie ein zu geringes Einkommen haben, oder die monatliche Belastung zu groß ist. Unter Umständen kann dann ein zweiter Antragsteller helfen. Auch eine Bürgschaft käme bei den meisten Banken in Frage. Als zusätzlicher Schuldner kämen Ehepartner, Lebensgefährte, Verwandte und Freunde in Frage. Selbst wenn diese auch nur ein geringes Einkommen haben, kann es sich positiv auf die Kreditentscheidung auswirken.

Dieser Schritt ist dann empfehlenswert, wenn der zweite Kreditnehmer über ein eigenes Einkommen verfügt. Wenn zwei Personen als Kreditnehmer auftreten, haften sie als Gesamtschuldner. Das heißt, das jeder gleichermaßen für die Kosten und Verbindlichkeiten, die aus dem Privatkredit resultieren, haften. Für den zweiten Kreditnehmer gelten dieselben Bedingungen wie für den ersten. Das heißt, eine positive Schufa-Auskunft, Wohnsitz in Deutschland, voll geschäftsfähig und Informationen zum Arbeitgeber sowie Offenlegung des Ein- und Auskommens. Es muss sich nicht um einen engen Verwandten handeln. Auch gute Freunde oder Personen denen man vertraut eignen sich als zusätzlicher Kreditnehmer.

Für das Kreditinstitut verringert sich das Risiko des Zahlungsausfalls, da im Zweifelsfall zwei Schuldner für den Privatkredit geradestehen müssen. Unter Umständen erhalten Sie sogar bessere Konditionen, da die Bonität verbessert wird. Wenn Sie der zweite Kreditnehmer sind, so überlegen Sie bitte im Vorfeld, ob Sie tatsächlich bereit sind, im Zweifelsfall auch für die Schulden aufzukommen. Beim Ehepartner sollte das keine große Rolle spielen, doch wenn Sie gebeten werden, für einen Freund zu haften, sieht die Sache vielleicht etwas anders aus.

Bei einer Bürgschaft, muss der Bürge dann haften, wenn der eigentliche Schuldner die Kreditraten nicht mehr zurückzahlen kann oder will. Zu beachten ist, dass die Geldhäuser die Vertragsklauseln meistens so gestalten, dass, sobald der eigentliche Kreditnehmer keine Rate zahlt, sofort der Bürge in Anspruch genommen werden kann. Die Inanspruchnahme ist dann völlig unabhängig davon, ob der Kreditnehmer die Raten nicht zahlen kann oder sogar nur nicht will.

Denkbar bei einer Kreditablehnung wäre ebenfalls, den Kreditbetrag herunter zu setzen, die Laufzeit zu verlängern und dergleichen. Hintergrund ist, dass dann die monatliche Kreditrate ebenfalls sinkt, sodass das Budget entlastet wird.

Was ist die Schufa Abfrage?

Die Schufa – Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – soll Kreditgebern und anderen Dienstleistern helfen, das Risiko eines Antragstellers besser beurteilen zu können. Den Kreditnehmer wiederum hilft die Schufa vor Überschuldung. Dazu können sich sämtliche Finanzinstitute bei der Gesellschaft über die Bonität des Verbrauchers informieren. Zwei Aspekte stehen dabei im Vordergrund: die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungswilligkeit. In der Datenbank der Schufa können zum Beispiel Informationen über andere laufende Kredite angefordert werden. Zu sehen ist auch, wie in der Vergangenheit Darlehensverpflichtungen zurückgezahlt worden. Gab es Schwierigkeiten? Musste eine Pfändung eingereicht werden? Vielleicht sogar eine Zwangsverwaltung? Doch es existieren auch positive Merkmale, darunter beispielsweise ordnungsgemäß zurückgezahlte Privatkredite. Mit Hilfe dieser Daten versuchen Banken anschließend das Ausfallrisiko des Antragstellers zu beurteilen. Fällt die Prüfung zufriedenstellend aus, steht dem neuen Privatkredit nichts mehr im Wege.

Was tun, bei negativen Schufa-Einträgen?

Falls Sie negative Schufa-Einträge haben, ist in der Regel kein Privatkredit möglich.
Sollten die Negativ-Merkmale daher rühren, dass sie fehlerhaft sind, dann können Sie bei der Schufa die Löschung oder Berichtigung beantragen. Bei mehr als 300 Millionen Daten treten natürlich immer wieder Fehler auf, daher ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass eine Ablehnung auf fehlerhaften Daten basiert.
Ist dies jedoch nicht möglich, können Sie nur noch einen Kredit ohne Schufa beantragen. Allerdings sollten Sie da sehr vorsichtig sein, da die Kosten bedeutend höher sind, als bei einem gewöhnlichen Privatkredit. Meistens sind auch nur Beträge im unteren 4-stelligen Bereich möglich. Eine andere Alternative wäre, dass jemand für Sie den Kredit beantragt, der über eine positive Schufa verfügt – beispielsweise der Lebensgefährte.

Lohnen sich Privatkredite ohne Schufa?

Für den ersten Moment klingt es vielleicht verlockend: Ein Privatkredit, ohne das Ihre Schufa überprüft wird und auch keine Informationen an diese weitergeleitet werden. Wenn man einmal von Verwandten oder Freunden absieht, die einem das Geld leihen, gibt es nur sehr wenige seriöse Anbieter von Privatkrediten ohne Schufa.

Vor dem Vertragsabschluss wird in der Regel immer eine Schufa-Auskunft eingeholt. Meistens werden noch zusätzliche Informationen bei Dienstleistern wie Creditreform, oder Infoscore abgerufen. Diese Informationen sollen dem Geldhaus helfen, Ihre Kreditwürdigkeit besser einzuschätzen. Letztlich geht es darum, das Ausfallrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Dieses Vorgehen dient für beide Seiten zum Schutz. Die Bank hat ein geringeres Risiko bei der Kreditvergabe und kann die Zinsen entsprechend günstiger für Sie gestalten. Andererseits werden bereits hoch verschuldete Verbraucher davor bewahrt noch weiter in die Schuldenfalle zu geraten.

Woran erkennen Sie einen seriösen Anbieter? Grundsätzlich sollten Sie immer skeptisch sein. Denn warum sollte ein Anbieter auf diese zusätzliche Sicherheit verzichten? Das heißt nicht, dass es keine vertrauenswürdigen Anbieter gibt. Einige ausländische Banken bieten diesen Service an. Ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen ist dennoch ein Muss. Da für das Geldhaus ein höheres Risiko besteht, sind die Zinsen auch entsprechend hoch. Zusätzlich ist die Kreditsumme auch nicht all zu hoch. Mehr als 5.000 Euro sind in den wenigsten Fällen machbar.

Unseriöse Anbieter erkennen Sie unter anderem an folgenden Punkten:

  • der Anbieter verlangt eine Vorabgebühr
  • Zahlungen auf Nachnahme
  • Verkauf von Versicherungen oder Beratungsverträgen
  • Blankoüberweisungen oder Gehaltsabtretungen
  • Die Weitergabe der Kundendaten zu Werbezwecken wird nicht ausgeschlossen

Häufig zahlen Verbraucher eine Gebühr, unterschreiben den Vertrag und sehen nie etwas von dem erhofften Geld. Seien Sie also stets vorsichtig bei Privatkrediten ohne Schufa – sonst stehen Sie hinterher ärmer da, als zuvor.

Bekomme ich als ALG-II-Empfänger einen Privatkredit?

Nein. ALG-II-Empfänger erhalten bei keiner Bank einen Privatkredit. Grund ist, dass jeder Kreditantrag ein Einkommen in ausreichender Höhe voraussetzt. Das Einkommen muss definitiv über dem Pfändungsfreibetrag in Höhe von derzeit ca. 1.050 Euro. ALG-II-Empfänger verfügen nicht über ein pfändbares Einkommen und erhalten daher auch keinen Privatkredit. Das heißt, in dem Fall, dass ein ALG-II-Empfänger seine Raten nicht mehr bedienen kann, ist die Bank machtlos. Sie kann zwar das Konto pfänden, aber da die ALG-II-Leistungen unter dem Pfändungsfreibetrag liegen, erhält das Kreditinstitut kein Geld. Selbst Kredite ohne Schufa und Kredite von Kreditmarktplätzen, sind nicht möglich. Auch hier ist ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen Pflicht. Daher Vorsicht vor Angeboten, bei denen gegen eine Vermittlungsgebühr ALG-II-Empfängern ein Privatkredit versprochen wird. Wenn es nicht gerade Verwandte oder Freunde sind, wird es sich sehr wahrscheinlich um Betrüger handeln.

Heißt das, das ALG-II-Empfänger gar keine Chance auf ein Darlehen haben? Nein, das heißt es auch nicht. Es gibt einige Varianten, wo selbst Bezieher von Arbeitslosengeld beziehungsweise ALG-II einen Privatkredit erhalten. Von Freunden oder Verwandten abgesehen, können Sie Wertgegenstände – sofern vorhanden – entweder veräußern oder aber auch im Pfandhaus beleihen. Da besteht jedoch das Risiko, dass die Gegenstände eingehalten, wenn die Rückzahlung nicht erfolgt. Außerdem ist der Beleihungswert häufig deutlich unter den Erwartungen.
Unter Umständen können Arbeitslose auch einen Kredit erhalten, wenn eine andere Person für sie bürgt. Allerdings sollten Betroffene genau überlegen, ob Sie die zusätzliche finanzielle Belastung überhaupt tragen können und wollen. Häufig ist der Kapitalbedarf eines Kredits für Arbeitslose und ALG-II Empfänger nicht sonderlich hoch. Als Alternative zum klassischen Privatkredit ist bei Beträgen von bis zu 400 Euro ein Kleinkredit, bzw. Kurzzeitkredit sinnvoll. Zu beachten hier sind aber die hohen Zinsen und Gebühren. Daher sollte das immer nur die allerletzte Wahl sein.

Welche Voraussetzungen müssen bei Selbstständigen erfüllt sein?

Die Bonitätsprüfung bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden ist aufwendiger und schwieriger, als bei Angestellten oder Beamten. Aus diesem Grund, vergeben manche Banken keine Privatkredite an Selbstständige. Selbstständige verfügen im Gegensatz zu Angestellten nicht über ein regelmäßiges Einkommen. Die Einnahmen bei Gewerbetreibenden schwanken und sind auch dem Risiko ausgesetzt, zu sinken, oder sogar einzubrechen. Außerdem muss diese Berufsgruppe für viele Ausgaben, wie Krankenversicherung, Altersvorsorge etc., noch selbst aufkommen. Die zukünftigen Einnahmen sind unter Umständen auch schwer zu prognostizieren. Womöglich gibt es auch gar keine statistischen Vergleichswerte. Als Einkommensnachweise werden hier Steuerbescheide und betriebswirtschaftliche Auswertungen benötigt.

Trotzdem gibt es eine ganze Reihe von Banken, die auch Privatkredite an Selbstständige vergeben. Selbst die Konditionen müssen nicht zwangsläufig schlechter sein. Über einen Online Vergleich, können Sie einen ersten Eindruck über die Konditionen und Anbieter gewinnen. Als Faustregel lässt sich festhalten, dass bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden ein monatliches Einkommen in Höhe von etwa 2.000 – 2.500 Euro Mindestvoraussetzung sein sollte.