Kredite
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Welche Negativmerkmale
speichert die SCHUFA eigentlich?
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Die Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung
(SCHUFA) speichert einerseits die Beantragung
und ordnungsgemäße Rückzahlung von Kredite, andererseits
aber auch zahlreiche sog. "Negativmerkmalen".
Diese Negativmerkmale deuten auf eine nicht vertragsgemäßen
Gebrauch von Kreditkarten oder Krediten etc. hin und erschweren
die Erlangung neuer Kredite oder Kreditkarten ganz erheblich.
Zu nennen sind insbesondere
CE Einziehung der Kreditkarte
wegen missbräuchlicher Verwendung EV
Eidesstattliche Versicherung (= Abgabe einer Vermögensübersicht)
FP Fruchtlose Pfändung (= Hier war
also nichts für die Gläubiger zu holen!!) GK
Kündigung eines Girokontos wegen missbräuchlicher
Verwendung HB Haftbefehl zur Erzwingung
einer eidesstattlichen Versicherung
KU
Kreditkündigung wegen Ratenverzug (= Kredit wurde
nicht vertragsgemäß zurückgezahlt) LP
Lohnpfändung aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
LZ Lohnpfändung aufgrund
Lohnabtretung MB Beantragter Mahnbescheid
PR Wechselprotest RU
Rückstand nach Zwangsmaßnahmen RS
Scheckrückgabe mangels Deckung (= das kann schnell
passieren!) SM Scheckkartenmissbrauch
durch den Karteninhaber SU Suchauftrag
wegen Hinterlassung von Schulden UF
Uneinbringliche ausgeklagte Forderung VB
Vollstreckungsbescheid ZW Zwangsvollstreckung
aufgrund eines gerichtlichen Titels |
Insgesamt teilt ein Kreditinstitut, das der SCHUFA
angeschlossen ist, folgende Vorgange an die zentrale Datenbank mit:
Merkmale über die Beantragung, Aufnahme
und vertragsgemäße Abwicklung einer Geschäftsbeziehung:
- Anfrage bei Einräumung eines Kredits
- Anfrage bei Einräumung eines grundpfandrechtlich gesicherten
Kredits
- Anfrage bei Übernahme einer Bürgschaft (z.B. für
eine Mietbürgschaft)
- Anfrage bei Eröffnung eines Girokontos
- Anfrage bei Abschluss eines Mobilien-Leasing-Geschäftes
- Ratenkredite (mit Betrag, Ratenzahlung, Ratenbeginn)
- Nicht-Ratenkredite und Kredite auf Girokonten (mit Betrag und
Beginn)
- Rahmenkreditvertrag mit einem Kreditinstitut (mit Betrag, Laufzeitbeginn
und Laufzeit bzw. Befristung)
- Grundpfandrechtlich gesicherter Kredit (ohne Nennung des Betrags)
- Bürgschaft (mit Betrag, Laufzeit, Ratenbeginn)
- Erledigung einer Gesamtforderung
- Rückforderungsanspruch des Kreditinstituts wegen ungerechtfertigter
Bereicherung bei unwirksamem Kreditvertrag
- Mobilienleasing (z.B: bei einem Autoleasing)
- Ausgabe einer Kreditkarte
Merkmale über nicht vertragsgemäßes
Verhalten des Kunden und die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen:
- Kündigung eines Kredits wegen Verzugs mit einem Betrag,
der mindestens zwei vollen Raten entspricht, oder bei Kreditverhältnissen
ohne Ratenvereinbarung nach zwei vorausgegangenen fruchtlosen,
schriftlichen, Zahlungsaufforderungen
- Unbestrittener Saldo nach einer Kündigung wegen Verzugs
mit einem Betrag, der mindestens zwei vollen Raten entspricht,
oder bei Kredit-verhältnissen ohne Ratenvereinbarung nach
zwei vorausgegangenen, fruchtlosen, schriftlichen Zahlungsaufforderungen
- Verkauf einer Forderung an Dritte nach Zahlungsverzug des Schuldners
- Kündigung eines Girokontos wegen missbräuchlicher
Nutzung
- Haftbefehl (§ 901 ZPO) zur Erzwingung der Abgabe eines eidesstattlichen Versicherung
- Scheckrückgabe mangels Deckung
- Scheckkartenmissbrauch durch den rechtmäßigen Karteninhaber
- Beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung
- Erlassener Vollstreckungsbescheid
- Inanspruchnahme einer vertraglich vereinbarten Lohn- oder Gehaltsabtretung
wegen Verzugs mit einem Betrag, der mindestens zwei vollen Raten
entspricht, oder bei Kreditverhältnissen ohne Ratenvereinbarung
nach zwei vorausgegangenen, fruchtlosen, schriftlichen Zahlungsaufforderungen
- Suchauftrag: unter Hinterlassung von Verbindlichkeiten aus Geld-
oder Warenkrediten mit unbekannter Anschrift verzogen
- Einziehung einer Kreditkarte wegen missbräuchlicher Verwendung
durch den rechtmäßigen Karteninhaber
Merkmale über gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen:
- Zwangsvollstreckung aufgrund eines gerichtlichen oder notariellen
Titels
- Lohnpfändung aufgrund eines gerichtlichen Pfändungs-
und Überweisungsbeschlusses
- Rückstand nach Zwangsmaßnahmen
- Fruchtlose Pfändung (FP)
- Uneinbringliche ausgeklagte Forderung
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