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Bandbreitenzertifikate

Ein Bandbreitenzertifikat ist besonders für Situationen geeignet, in denen sich der Kurs eines Basiswertes (= einer Aktie oder eines Aktienindexes) zwar schon etwas nach oben oder unten bewegt, aber auf mittlere Sicht nicht allzu sehr schwankt.

Bei der Ausgabe des Bandbreitenzertifikats wird vom Emittenten eine Kursspanne („Bandbreite“) festgelegt.

Am Fälligkeitszeitpunkt des Zertifikates ergibt sich immer eine von drei möglichen Situationen:

  1. Sofern bei Fälligkeit des Zertifikate der Kurs des Basiswertes sich innerhalb der Bandbreite befindet, bekommt der Anleger die Differenz zwischem an aktuellen Kurs und der vom Emittenten festgelegten Untergrenze in Bar ausgezahlt bzw. überwiesen.
  2. Liegt der Kurs des Basiswertes bei Fälligkeit des Zertifikates unterhalb der Untergrenze, liefert der Emittent dem Anleger den Basiswert (z.B. die Aktie). In diesem Fall macht der Anleger einen Verlust, da er durch den Kaufpreis für das Zertifikat die Aktie letztlich teurer gekauft hat, als wenn er sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit direkt an der Börse gekauft hätte. Unterhalb der Untergrenze verläuft die Entwicklung des Bandbreitenzertifikats somit 1:1 zum Basiswert (z.B. der Aktie).
  3. Falls der Kurs des Basiswertes bei Fälligkeit des Zertifikates oberhalb der Obergrenze (vielfach auch „CAP“ genannt) liegt,. erhält der Anleger den maximalen Rückzahlungsbetrag in Höhe der Obergrenze. In diesem Fall partizipiert der Anleger also nicht mehr von der weiteren Kurssteigerung des Basiswerts über die Obergrenze hinaus.

Eine Investition in Bandbreitenzertifikate kann dann attraktiv sein, wenn der Anleger eine wenig schwankenden Börse bzw. Branchenkonjunktur erwartet.

Je nach Emittent werden diese Zertikate auch als DoubleChance-Zertifikate (Deutschen Bank), Sprinter-Zeritifikaten (BNP Paribas) oder KickStart-Zertifikaten (Sal. Openheim) bezeichnet.