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Das Chargeback-Verfahren bei Kreditkarten

Hinsichtlich der Zahlung mit einer Kreditkarte ist oftmals vom sogenannten Chargeback-Verfahren die Rede. Doch worum geht es dabei überhaupt und was ist in diesen Zusammenhang zu beachten? Wir klären auf.

Definition des Chargeback-Verfahrens

Mit Chargeback bezeichnet man die Rückgabe bzw. Rückbuchung von Zahlungen an einen Verbraucher, initiiert von der emittierenden Bank des Zahlungsinstruments, das vom betreffenden Verbraucher zur Begleichung verwendet wurde. Konkret handelt es sich um die Stornierung einer früheren ausgehenden Überweisung von Geldern vom Bankkonto oder der Kreditkarte eines Verbrauchers.

Der Chargeback-Mechanismus existiert in erster Linie zum Schutz der Verbraucher. Inhaber von Kreditkarten erhalten durch die Regelung eine besondere Form des Rückgaberechts. Sie können eine Rückbuchung veranlassen, indem sie sich an die ausstellende Bank wenden und eine begründete Beschwerde über einen oder mehrere Lastschriften auf der Abrechnung einreichen. Die Gefahr einer „erzwungenen Rückzahlung“ von Geldern bietet Händlern und Dienstleistern damit einen Anreiz, qualitativ hochwertige Produkte, einen hilfreichen Kundenservice und gegebenenfalls rechtzeitige Rückerstattungen anzubieten. Rückbuchungen (Chargebacks) bieten auch die Möglichkeit, unbefugte Übertragungen aufgrund von Identitätsdiebstahl rückgängig zu machen.

Kritik am Chargeback-Verfahren

Anstatt vom Händler, der den Kauf ermöglicht hat, eine Rückerstattung zu verlangen, können Karteninhaber eine bestimmte Transaktion anfechten, indem sie sich an ihre Bank wenden und eine Rückbelastung verlangen. Rückbuchungen sind nicht von Natur aus schlecht. Als die Kreditkarten begann an Popularität zu gewinnen, entschied man sich dazu, dass Verbraucher eine Rückfalloption benötigen. Es musste eine Möglichkeit für Karteninhaber geben, verloren gegangenes Geld an Betrüger, Identitätsdiebe und andere nicht autorisierte Käufer zurückzuholen.

Es gibt also berechtigte Gründe, eine Rückbuchung zu beantragen. Bei richtiger Anwendung sind Rückbuchungen ein probater Schutzfilter zwischen Verbrauchern und Bedrohungen wie Identitätsdiebstahl und Betrug. Leider verleitet die Freiheit, getätigte Zahlungen mit wenigen Klicks wieder auf das eigene Konto zurückzuholen, einige Verbraucher dazu, den Prozess zu missbrauchen. Tatsächlich gibt es aber auch Gelegenheiten, bei denen sich die Karteninhaber möglicherweise nicht bewusst darüber sind, dass sie überhaupt eine Rückbuchung vornehmen.

Auswirkungen von Chargebacks für Händler und Dienstleister

Was Karteninhaber nicht oft verstehen, ist, dass die Einreichung einer illegitimen oder ungerechtfertigten Rückbuchung im Grunde genommen einem virtuellen Diebstahl und Betrug entspricht.

Rückbuchungen können verheerende Auswirkungen auf den Cashflow und die Rentabilität des Geschäftes für einen Händler haben. Zum einen entsteht der Schaden der entgangenen Zahlung für die Ware oder Dienstleistung. Möchte der ursprüngliche Zahlungsempfänger nachträglich wieder an sein Geld kommen, gelingt das oft nur über den teuren und langwierigen Weg mittels Inkassounternehmen und gerichtlichen Bescheiden. Oft dauert es Monate oder sogar Jahre, bis ein solches Unterfangen erfolgreich ist. Kommt es zu keinem erfolgreichen Abschluss, ist der Schaden infolge der getätigten Maßnahmen noch erheblich größer geworden. Viele Händler bieten die Kreditkartenzahlung daher gar nicht mehr an.

Richtige Verwendung von Chargebacks

Verbraucher, die sich unsicher sind, wann ein Chargeback angebracht ist und wann nicht, können sich an den folgenden Szenarien orientieren, die deutlich machen, wofür der klassische Chargeback gedacht ist:

Chargeback bei schlechter Händlerleistung

Verbraucher können eine Rückbuchung beantragen, wenn der Händler oder Dienstleister keine vertragsgemäße Leistung erbracht hat und/oder es unmöglich macht, eine traditionelle Rückerstattung zu beantragen. Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn der Zahlungsempfänger keine Kontaktinformationen anzeigt oder die Anfragen des Kunden nicht beantwortet.

Chargeback bei Betrugsfällen

Ein weiterer Fall, in dem ein Chargeback zulässig ist, ist in nachweisbaren Fällen von kriminellem Betrug. Wenn ein Hacker Zugang zu den personenbezogenen Daten erhalten hat und diese für Einkäufe in Ihrem Namen verwendet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Chargeback. Es empfiehlt sich jedoch, in einem solchen Fall zunächst mit der Bank bzw. Kreditkartengesellschaft Kontakt aufzunehmen. Im Falle eines Sicherheitsverstoßes zum Beispiel kümmert sich die Bank fast immer um alle notwendigen Dinge, ohne dass der Kunde etwas dafür tun muss.

Letztendlich sind Rückbuchungen stets für alle Beteiligten problematisch. Deshalb sollte die Einreichung eines Chargebacks immer der absolute letzte Ausweg sein. Bei unberechtigten Chargebacks muss dem Kunden klar sein, dass oft hohe Gebühren auf ihn zukommen, um den ursprünglichen Zahlungsstatus wieder herzustellen.