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Unverzinsliche Schatzanweisungen (Bubills)

Die Bezeichnung „Unverzinsliche Schatzanweisungen“ ist insofern etwas irreführend, da diese Papiere zwar keinen Zinskupon besitzen, jedoch natürlich trotzdem verzinst werden. Dies erfolgt bei der Rückzahlung, da es sich um Diskontpapiere handelt, d. h. die Verzinsung entspricht der Differenz zwischen Nennwert und Kaufpreis.

Die Laufzeit beträgt meist 6 Monate, kann aber auch bis zu 2 Jahren gehen.

Unverzinsliche Schatzanweisungen- oft auch U-Schätze genannt – werden vorwiegend an institutionelle Investoren und ausländische Zentralbanken verkauft, obwohl grundsätzlich jedermann zum Erwerb berechtigt ist. Der Verkauf erfolgt im sog. Tenderverfahren an Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen.

Seit Januar 2004 wird die Stückelung von 1 Mio. € auf 0,01 € reduziert. Unverzinsliche Schatzanweisungen werden nicht in den Börsenhandel eingeführt und können auch nicht vorzeitig vom Gläubiger an den Bund zurückverkauft werden. Allerdings können Sie jederzeit an Dritte übertragen werden. Da keine Börsennotierung erfolgt, ist dies praktisch jedoch recht schwierig!

U-Schätze werden gern Banken und Kapitalsammelstellen als Geldanlage übernommen, da sie sher gute Geldmarktpapiere darstellen.

Die Verwahrung kann kostenfrei bei der staatlichen Bundeswertpapierverwaltung (BWpV)
in Bad Homburg vor der Höhe erfolgen. Das Antragsformular gibt es bei vielen Banken leider erst auf Nachfrage, da die Bank hieran nichts verdient. Die Verwahrung kann natürlich auch bei Banken und Sparkassen erfolgen; dies kostet jedoch die üblichen Depotgebühren.

Übersicht der verzinslichen Wertpapiere der BRD

Herausgegeben werden von Zeit zu Zeit folgende Wertpapiere:

Als Daueremission werden daneben laufend herausgegeben: