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Bundesschatzanweisungen (Schätze)

Hier lesen Sie über die Bundesschatzanweisungen der Bundesrepublik Deutschland (auch Bundeschätzchen genannt). Sie können u.a. an der Frankfurter Wertpapierbörse gekauft werden.

Bundesschatzanweisungen („Schätze“) sind Einmalemissionen, die mit einer Laufzeit von 2 Jahren im vierteljährlichen Rhythmus (März, Juni, September, Dezember) ausschließlich im Tenderverfahren begeben werden. Dabei wird von den Bietern ein bestimmter Zinssatz für die von dem Emittenten vorgegebene Menge (Euro) angeboten (sog. Mengentender). Je nach Höhe des Finanzbedarfs kann der Emittent die einzelnen Bieter berücksichtigen.

Der Erwerb ist grundsätzlich jedermann möglich. Im Tenderverfahren sind jedoch nur Kreditinstitute, die der „Bietergruppe Bundesemissionen“ angehören, unmittelbar bietungsberechtigt.

Andere Kreditinstitute und Nichtbanken können Mitglieder der Bietergruppe mit der Abgabe von Geboten beauftragen oder Bundesschatzanweisungen am Sekundärmarkt erwerben.

Die Volumina der einzelnen Bundeschatzanweisungen liegen derzeit bei 5 bis 7 Mrd. €. Bundesschatzanweisungen werden in den Handel an den deutschen Wertpapierbörsen eingeführt und können daher jederzeit auf dem Sekundärmarkt wieder verkauft werden.

Die Verwahrung kann kostenfrei bei der staatlichen Bundeswertpapierverwaltung (BWpV) in Bad Homburg vor der Höhe erfolgen. Das Antragsformular gibt es bei vielen Banken leider erst auf Nachfrage, da die Bank hieran nichts verdient. Die Verwahrung kann natürlich auch bei Banken und Sparkassen erfolgen; dies kostet jedoch die üblichen Depotgebühren.

Übersicht der verzinslichen Wertpapiere der BRD

Herausgegeben werden von Zeit zu Zeit folgende Wertpapiere:

Als Daueremission werden daneben laufend herausgegeben: