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Risiko von Anleihen

Anleihen besitzen zwar üblicherweise ein geringeres Risiko als Aktien, aber ganz ohne Risiko ist eben eine Anlage in festverzinslichen Wertpapieren auch nicht. Zu nennen sind insbesondere:

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko bezeichnet die Gefahr, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kapitalgeber (Gläubiger) nicht mehr oder nicht fristgerecht nachkommt. Im schlimmsten Fall kann dies zu einem Totalverlust führen, d.h. der Anleger bekommt überhaupt kein Geld mehr vom Schuldner zurück.

Sofern sich ein Unternehmen oder Staat mit mäßiger Bonität am Kapitalmarkt durch die Emission von Anleihen verschulden möchte, muss er dem Investor einen höhere Risikoprämie in Form eines Zinsaufschlags bieten, um überhaupt Geld zu erhalten.

Das Ausfallrisiko wird in der Regel mit einem sog. Rating bemessen. Die höchste Ratingklasse AAA deutet z.B. auf eine sehr geringe Ausfallwahrscheinlichkeit von nur 0,15 Prozent für die nächsten 5 Jahre hin. Details zum Rating und den Ratingklassen finden Sie hier.

Zinsänderungsrisiko / Marktwertänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko bezeichnet des negativen Einfluss einer Erhöhung des Zinssatzes am Kapitalmarkt auf den aktuellen Wert einer Anleihe: Denn obwohl eine Anleihe üblicherweise zum Nominalwert (= zu 100 Prozent) zurückbezahlt wird (Ausnahme: Bundesschatzbriefe Typ B), ändert sich der aktuelle Wert, also der Kurs einer festverzinslichen Anleihe bei der Änderung des Zinsniveaus.

Grund dafür ist, dass ja die Verzinsung einer – wie der Name schon sagt – festverzinslichen Anleihe zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe festgelegt wird (z.B. auf 5 % pro Jahr). Wenn sich nun am Kapitalmarkt (z.B. aufgrund einer höheren Inflation) das Zinsniveau für Unternehmenskredite z.B. von 5 % auf 7 % erhöht, wäre ja ein Anleger schlecht beraten, wenn er eine Anleihe mit nur 5 prozentiger Verzinsung kauft, wenn er auch eine Anlege mit 7 prozentiger Verzinsung erhalten kann.

Um also die „gebrauchte“ Anleihe mit einer Nominalverzinsung von 5 Prozent weiterhin preislich attraktiv und marktgerecht zu halten, muss also der Marktwert, d.h. der Verkaufspreis für diese Anleihe ermäßigt werden, damit der Anleger als Entschädigung für die geringere Nominalverzinsung von 5 Prozent (statt den aktuell marktüblichen 7 Prozent) einen sog. Rückzahlungsgewinn erzielt.

Beispiel

Anlager A kauft am 1.1.2012 eine Bundesanleihe (AAA Rating) mit einer Nominalverzinsung von
3,0 Prozent und einer Laufzeit von 4 Jahren (also bis 1.1.2016) zum Kauf von 100.00 %

Am 1.1.2013 ändert sich das Zinsniveau für Staatsanleihen mit AAA Rating und einer Laufzeit
bis 1.1.2016 von 3,0 auf 6,0 Prozent.

Nun würde ein Anleger B am 1.1.2013 sein Kapital zu 6,0 Prozent pro Jahr auf 3 Jahre anlegen können. Warum sollte er also eine Anleihe mit einer Verzinsung von nur 3,0 Prozent kaufen?
Er würde dies nur tun, wenn diese Anleihe eine mindestens gleich hohe Rendite, also 6 Prozent pro Jahr, hat.

Daher muss sich der Kurs der Bundesanleihe 2006/2010 mit 3,0% Verzinsung
von 100 % auf 91 % reduzieren, damt der Anleger B neben den 3,0 Prozent Zinsen pro Jahr auch noch einen Rückzahlungsgewinn von 3 pro Jahr erzielt, da die Bundesanleihe ja stets zu 100 % zurückgezahlt wird.

Anleger A hingegen muss sich weiterhin mit nur 3 Prozent Verzinsung zufriedengeben. Er könnte seine am 1.1.2012 zu 100 % gekauften Anleihen am 1.1.2013 nur noch zu 91 %, also mit einem Verlust von 9 % verkaufen. Sofern Anleger A seine Anleihe bis zur Endfälligkeit im Jahr 2016 ohnehin nicht verkaufen muss oder will, braucht ihn die Änderung des Marktwertes nicht zu stören. Falls er jedoch plötzlich dringend Bargeld braucht und seine Anleihen vor dem 1.1.2016 verkaufen muss, kann er dies nur mit einem Verlust tun :-(

Währungs / Wechselkursrisiko

Falls ein Investor sein Kapital in einer anderen Währung als der Währung des Heimatlands (Euro) anlegt, besteht die Gefahr, dass durch eine Veränderung des Devisenkurses, also des Wechselkurses im Zeitablauf bis zur Rückzahlung der Anleihe ein Verlust bei dem Rück-Umtausch der Fremdwährung (z.B. US-$ oder südafrikanische Rand) in die Heimatwährung (Euro entsteht).

Beispiel

Anleger C kauft am 1.1.2012 eine 4 jährige US-Staatsanleihe über 12.000 US-$ und muss dafür bei einem Wechselkurs von 1 Euro = 1,20 US-$ 10.000 Euro bezahlen.

Bei der Rückzahlung der Anleihe vom 1.1.2013 hat sich leider der Wechselkurs Euro : Dollar aufgrund der inszwischen sehr stark gewachsenen Wirtschaft in der Eurozone auf 1 Euro = 1,40 US-$ erhöht. Somit bekommt der Anleger C für seinen 12.000 US-$, die ihm das US Schatzamt als Schuldern gern zurückzahlen möchten, nur noch 8.570 Euro. Mithin hat er also einen Verlust von 1.430 Euro erlitten :-(

Inflationsrisiko

Das Inflationsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass ein Anleger mit dem Kapital, welches er am Ende der Laufzeit einer Anleihe vom Schuldner zurückerhält, nicht mehr die gleiche Menge an Gütern kaufen kann, wie zu Beginn seiner Anlage. Grund dafür ist die Inflation, also die Preissteigerung für Güter und Dienstleistungen.

Daher ist auch Sicht von GELDANLAGE.DE vom Kauf allzu langlaufender Anleihen (z.B. 30 Jahre) dringend abzuraten, da niemand mit Sicherheit sagen kann, welche Kaufkraft z.B. 1000 Euro in 30 Jahren haben werden. Bei einem derart langen Zeithorizont ist die Anlage in Aktien wesentlich sinnvoller, da man hier am Produktivermögen eines Unternehmens beteiligt und somit weitgehend vor einen hohen Inflation geschützt ist. Aktien gelten als deutlich Inflationssicherer, weil Unternehmen im operativen Geschäft bereits die Inflation ausgleichen können. Sie können die Preise erhöhen, was zu höheren, nominellen Gewinnen uns letztlich zu höheren Aktienkursen und Divdenden führt.

Liquiditätsrisiko

Schließlich besteht auch die Gefahr, dass man bei dem Verkauf einer Anleihe vor dem Ende ihrer Laufzeit möglicherweise keinen Käufer findet (z.B. bei exotischen Anleihen) oder nur zu sehr schlechten Kursen verkaufen kann.

Aber auch bei Wertpapieren der Bundesrepublik Deutschland wie z.B. den Finanzierungsschätzen mit einer Laufzeit zwischen 12 bis 24 Monaten besteht das Liquiditätsrisiko, da dieser nicht vorzeitig zurückgegeben werde können.