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Tenderverfahren

Tenderverfahren für die Emission von Bundeswertpapieren

Das Tenderverfahren wird für die Begebung von BundesanleihenBundesobligationenBundesschatzanweisungen und Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes genutzt und ist eine Art von Auktion, wobei sich der Emittent (der Bund) Angebote von den Mitgliedern der „Bietergruppe Bundesemissionen“ unterbreiten läßt, zu welchen Konditionen (Preisen) diese bereit sind, eine Schuldtitel mit einer festgelegten Ausstattung (z.B. Zinssatz 3 %, Laufzeit 10 Jahre) zu kaufen.

Daraus ergibt sich letztlich die Rendite, da die Banken in der Regel nicht exakt zum Nominalwert (100 %) kaufen, sondern einen Preis in Abhängigkeit des aktuellen Zinsniveaus bezahlen.

Welcher Bieter welche Quote erhält wird in Deutschland nach dem sog. „Holländischen Verfahren“ ermittelt. Hier erfolgt die Zuteilung zu einem einheitlichen Zinssatz/Kurs. Es wird der niedrigste Zinssatz gewählt, dessen Bieter aber die volle Zuteilung erhält. Es zahlen also alle Bieter das Gleiche.

Im Gegensatz dazu gibt es noch das amerikanische Verfahren, in dem nach dem „Wasserfallprinzip“ die Gebote von Oben nach Unten bedient werden. Gebote ohne Bietungskurs werden hier zum gewichteten Durchschnittskurs bedient.

Auszug aus den Verfahrensregeln für Tender bei der Begebung von Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes

Gebote für Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen müssen über einen
Nennbetrag von mindestens 1 Mio EUR oder einem ganzen Vielfachen lauten und sollen den Kurs in
Prozent des Nennbetrages enthalten, zu dem die Bieter bereit sind, die angebotenen Bundeswertpapiere zu erwerben. Rendite-Gebote sind für Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen nicht zulässig. Die gebotenen Kurse müssen bei Bundesanleihen und Bundesobligationen auf volle 0,01-Prozentpunkte und bei Bundesschatzanweisungen auf volle 0,005-Prozentpunkte lauten. Gebote ohne Angabe eines Bietungskurses sowie mehrere Gebote zu unterschiedlichen Kursen sind möglich.

Gebote für Unverzinsliche Schatzanweisungen müssen über einen Nennbetrag von mindestens
1 Mio EUR oder einem ganzen Vielfachen lauten und sollen die Rendite enthalten, zu der die Bieter bereit sind, die angebotenen Unverzinslichen Schatzanweisungen zu erwerben. Kurs-Gebote sind für Unverzinsliche Schatzanweisungen nicht zulässig. Die gebotenen Renditen müssen auf volle 0,0005%
Prozentpunkte lauten. Gebote ohne Angabe einer Rendite sowie mehrere Gebote zu unterschiedlichen
Renditen sind möglich.

Die vom Bund für Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen akzeptierten Gebote werden zu dem im jeweiligen Gebot genannten Kurs zugeteilt. Gebote, die über dem niedrigsten vom Bund akzeptierten Kurs liegen, werden voll zugeteilt. Gebote, die unter dem niedrigsten akzeptierten Kurs liegen, fallen aus. Gebote ohne Angabe eines Kurses werden zum gewogenen Durchschnittskurs der akzeptierten Kursgebote zugeteilt. Der Bund behält sich vor, alle Gebote abzulehnen oder auf Gebo-te zum niedrigsten akzeptierten Kurs und/oder auf Gebote ohne Angabe eines Kurses nur Teilbeträge zuzuteilen. Im Fall der Teilzuteilung ist ein Mindestbetrag nicht vorgesehen. Nach Zuteilung aus technischen Gründen evtl. noch zu berücksichtigende rechtzeitig eingereichte Gebote verändern den für die Abrechnung maßgebenden gewogenen Durchschnittskurs der akzeptierten Kursgebote nicht mehr.

Die vom Bund für Unverzinsliche Schatzanweisungen akzeptierten Gebote werden zu der im jeweiligen Gebot genannten Rendite zugeteilt. Gebote, die unter der höchsten vom Bund akzeptierten Rendite liegen, werden voll zugeteilt. Gebote, die über der höchsten akzeptierten Rendite liegen, fallen aus. Gebote ohne Angabe einer Rendite werden zur gewogenen Durchschnittsrendite der akzeptierten Renditegebote zugeteilt. Der Bund behält sich vor, alle Gebote abzulehnen oder auf Gebote zur höchsten akzeptierten Rendite und/oder auf Gebote ohne Angabe einer Rendite nur Teilbeträge zuzuteilen. Im Fall der Teilzuteilung ist ein Mindestbetrag nicht vorgesehen. Nach Zuteilung aus technischen Gründen evtl. noch zu berücksichtigende rechtzeitig eingereichte Gebote verändern die für die Abrechnung maßgebende gewogene Durchschnittsrendite der akzeptierten Renditegebote nicht mehr.

Biergruppe Bundeswertpapiere

Für das Tenderverfahren beim Verkauf von Bundeswertpapieren sind nur bestimmte Teilnehmer zugelassen. Per 01. Januar 2013 umfasst die sog. Bietergruppe Bundesemissionen folgende Institute (sortiert nach den in 2012 übernommenen Zuteilungsbeträgen):

1    Morgan Stanley & Co. International PLC
2    Deutsche Bank AG
3    Goldman Sachs International Bank
4    UBS Deutschland AG
5    HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
6    Société Générale S.A.
7    Barclays Bank PLC
8    Crédit Agricole Corporate and Investment Bank
9    Natixis
10  Commerzbank AG
11   Merrill Lynch International
12   Citigroup Global Markets Ltd.
13   J.P. Morgan Securities Ltd.
14   UniCredit Bank AG
15   Credit Suisse Securities (Europe) Ltd.
16   Banco Bilbao Vizcaya Argentaria S.A.
17   The Royal Bank of Scotland PLC (Niederlassung Frankfurt)
18   BNP Paribas S.A.
19   DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
20   Rabobank International
21   Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
22   Scotiabank Europe PLC
23   ABN AMRO Bank N.V.
24   Nomura Bank (Deutschland) GmbH
25   Nordea Bank Finland PLC
26   Banco Santander S.A.
27   ING Bank N.V.
28   Banca IMI S.p.A.
29   RBC Europe Ltd.
30   Landesbank Baden-Württemberg
31   DekaBank Deutsche Girozentrale
32   Bankhaus Lampe KG
33   Norddeutsche Landesbank Girozentrale
34   Jefferies International Ltd.
35   Bayerische Landesbank
36   Mizuho International PLC
37   BHF-Bank AG

Quelle: Deutsche Bundesbank