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Besicherung von Anleihen
Grundsätzlich ist eine Anleihe nur ein schriftlicher Kreditvertrag zwischem dem Schuldner (Emittent) und dem Gläubiger (Käufer der Anleihe). Es hangt von der sog. Ausstattung der Anleihe ab, ob diese dem Gläubiger besondere Sicherheiten oder Rechte im Insolvenzfall einräumt. Eine Verpflichtung dazu besteht meist nicht.
Zu unterscheiden sind:
Pfandbriefe
Hier bieten Kredite, die mit einer Hypothek oder einer Grundschuld besichert sind, die Basis. Pfandbriefe dürfen in Deutschland nur von Banken mit einer speziellen Lizenz ausgegeben werden. Näheres dazu regelt das Pfandbriefgesetz, welches seit 19. Juli 2005 das Hypothekenbankgesetz ersetzt
Das Pfandbriefgeschäft wird als Bankgeschäft im Sinne des § 1 des Kreditwesengesetzes
definiert.Sein Betrieb bedarf einer eigenen Lizenz,deren spezielle Voraussetzungen in
§ 2 des Pfandbriefgesetzes festgelegt sind:
- Das Kreditinstitut muss über die Erlaubnis für das Kreditgeschäft verfügen.
- Der Emittent muss über ein Risikomanagementsystem verfügen,das die Risiken der Deckungsmassen gesondert abbildet und steuert.
- Mittels eines Geschäftsplans muss der BaFin nachgewiesen werden,dass das
Pfandbriefgeschäft regelmäßig und nachhaltig betrieben werden soll und dass
ein dafür erforderlicher organisatorischer Aufbau vorhanden ist.
- Der organisatorische Aufbau und die Ausstattung des Kreditinstituts müssen
auf das Pfandbriefgeschäft (Deckungsgeschäft und Emissionsgeschäft)aus
gerichtet sein.
- Das antragstellende Kreditinstitut muss nachweisen,dass es die im Pfand
briefgesetz niedergelegten Mindestanforderungen erfüllt,z.B.über ein
Kernkapital von mindestens 25 Mio.€ verfügt.
Der Vorteil eines (Hypotheken-)pfandbriefs liegt darin, diese besondere sicher sind. Seit ihrer Einführung im 19. Jahrhundert gab es in Deutschland bisher keinen einzigen Fall, in dem ein Hypothekenpfandbrief nicht vom Schulder (= der Bank) zurückgezahlt wurde.
Aufgrund der hohen Sicherheit - in der Regel wird die ausgebenden Banken einem AAA oder AA Rating bewertet - bieten Pfandbriefe allerdings auch eine z.T. deutlich niedrigere Verzinsung (Rendite) als Industrieobligationen sowie einige ausländische Staatsanleihen.
Staatsanleihen
Anleihen staatlicher Schuldner wie z.B. der Republik Österreich oder der Bundesrepublik Deutschland werden nicht mit gesonderten Sicherheiten versehen.
Der Grund dafür ist, dass ein Staat per Definition nicht in Konkurs gehen kann und daher - durch die Möglichkeit zur Erhebung von Steuern - immer in der Lage ist, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen. Details zu den Wertpapieren der Bundesrepublik Deutschland.
Vorsichtig sein sollte der Anleger allerdings bei außereuropäischen Staaten wie z.B. verschiedenen Ländern in Südamerika oder Afrika sowie dem Mittleren Osten.
Aufgrund politischer Gegebenheit kann sich hier durchaus eine Verzögerung der Zins- und Tilgungszahlungen ergeben. In diesem Zusammenhang sollte der Anleger genau überlegen, ob die etwas höhere Verzinsung dieser Anleihen wirklich einen derartigen Risikozuwachs rechtfertigt!
Unternehmensanleihen
Im Allgemeinen werden Unternehmensanleihen (Corporate Bonds) werden meist nicht gesondert abgesichert. Schuldner ist das Unternehmen und dies haftet mit seinem gesamten Vermögen (sofern dieses Vermögen jedoch nicht bereits teilweise an andere Gläubiger (z.B. Lieferanten) verpfändet wurde).
Bei Corporate Bonds lohn daher die Frage nach einem aktuellen Rating.
In manchen Fällen verfügen Corporate Bonds über eine sog. "Negative Pledge", also eine sog. Negativerklärung: Darin verpflichtet sich der Schuldner gegenüber dem Käufer der Anleihen, während der Laufzeit dieser Anlage auch gegenüber keinem anderen Gläubiger (z.B. bei der späteren Ausgabe neuer Anleihen", bessere Sicherheiten (z.B. Pfandrechte an Grundsückeh und Maschinen) zu geben.
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