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Aktiendepot

Einführung zum Aktiendepot

Wer mit Aktien oder anderen Wertpapieren handeln möchte, der benötigt zuvor ein sogenanntes Aktiendepot. Dieses wird seitens Banken und Brokern unter verschiedenen Bezeichnungen angeboten, wie zum Beispiel neben dem Aktiendepot auch als Wertpapierdepot, Depotkonto oder kurz als Depot. Wir möchten im Folgenden gerne die Fragen beantworten, wozu Sie ein Aktiendepot brauchen, was dessen Funktion ist und worauf Sie ferner achten sollten.

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Worum handelt es sich bei einem Aktiendepot?

Ein Aktiendepot ist nichts anderes als ein Depotkonto, welches dazu dient, von Ihnen an der Börse oder auch außerbörslich gekaufte Wertpapiere zu verwahren. Sie können sich das Aktiendepot demzufolge wie ein Tagesgeldkonto vorstellen, auf dem bekanntlich Guthaben verbucht werden. Der Unterschied zum Depot besteht lediglich darin, dass dort eben keinen Geldguthaben verbucht werden, sondern stattdessen Wertpapierbestände. In einem solchen Wertpapierdepot können im Prinzip sämtliche Arten von Wertpapieren verwahrt und verbucht werden, insbesondere:

Welche Funktion hat das Aktiendepot?

Die Hauptfunktion besteht beim Aktiendepot bzw. Wertpapierdepot darin, dass dort vom Anleger gekaufte Wertpapiere verbucht werden können. So können einzelne Aktien, Rentenpapiere oder andere Wertpapiere stets dem rechtmäßigen Eigentümer zugeordnet werden, der sie an der Börse oder auch im außerbörslichen Handel erworben hat. Darüber hinaus dient das Depot natürlich auch dazu, Bestände nach einem Verkauf der Wertpapiere wieder auszubuchen. Somit funktioniert das Depot in beide Richtungen, also sowohl zum Verbuchen gekaufter Wertpapiere als auch zum Ausbuchen nach Verkäufen. Letztendlich nimmt das Aktiendepot demnach die Funktion eines virtuellen Tresors ein, denn noch vor einigen Jahrzehnten war es üblich, Aktien oder Anleihen tatsächlich als effektive Stücke in den Banktresor zu legen. Dies wurde allerdings immer öfter durch das Wertpapierdepot ersetzt, indem die Buchung auf dem Konto stattfindet, aber die Aktien oder sonstigen Wertpapieren nicht mehr in physischer Form vorhanden sind.

Wer bietet ein Aktiendepot an?

Da Aktiendepots die Grundlage für den Handel mit Wertpapieren sind, werden die Wertpapierdepots im Prinzip von sämtlichen Finanzdienstleistern angeboten, die auch den Handel mit Wertpapieren ermöglichen. In erster Linie sind es die folgenden drei Anbietergruppen, die ihren Kunden auch ein Depot zur Verfügung stellen:

  • Filialbanken, zum Beispiel Sparkassen und Volksbanken
  • Direktbanken
  • Online-Broker

In aller Regel bieten diese Finanzdienstleister heutzutage nicht nur das Aktiendepot zum Verbuchen der Wertpapiere an, sondern darüber hinaus ebenfalls eine Trading-Plattform. Über diese Plattform haben Sie als Anleger die Möglichkeit, online Aufträge zu erteilen, beispielsweise zum Kauf eines bestimmten Wertpapiers. Nach dem Kauf werden die Wertpapiere dann direkt in Ihr Depotkonto eingebucht, welches Sie in der Regel übrigens jederzeit einsehen können und zudem die Möglichkeit besitzen, vergangenen Transaktionen und Buchungen zu betrachten.

Wie und wo beantrage ich ein Aktiendepot?

Da Sie ein Aktiendepot spätestens dann benötigen, wenn Sie Wertpapiere kaufen möchten, stellt sich in dem Zusammenhang die berechtigte Frage, wie und wo man ein solches Wertpapierdepot eigentlich beantragen kann. Wir möchten diese Frage im Folgenden gerne näher beantworten und gehen in dem Zusammenhang auch darauf ein, worauf Sie bei einem Vergleich der Anbieter von Aktiendepots achten sollten.

Wo beantrage ich ein Aktiendepot?

Falls Sie ein Aktiendepot beantragen möchten, müssen Sie zunächst einmal wissen, wer solche Depotkonten im Angebot hat. In der Regel gibt es drei Gruppen, nämlich zum einen Filial- und Direktbanken sowie zum anderen Online-Broker. Die Beantragung selbst kann auf zwei Wegen – je nach Anbieter – erfolgen, nämlich bei Filialbanken persönlich in der Geschäftsstelle des jeweiligen Institutes und bei Direktbanken oder Online-Brokern alternativ über deren Webseite im Internet.

Wie muss ich ein Aktiendepot beantragen?

Nehmen wir aufgrund der Häufigkeit einmal den Fall, dass Sie das Aktiendepot über die Webseite des Online-Brokers oder der Direktbank beantragen möchten. Auf die Beantragung in der Geschäftsstelle der Bank möchten wir an dieser Stelle nicht weiter eingehen, da den gesamten Antragsprozess ohnehin der jeweilige Mitarbeiter erklärt und vornimmt. Wenn Sie sich hingegen für einen Online-Broker oder eine Direktbank entschieden haben, können Sie auf der entsprechenden Webseite meistens einen Menüpunkt wählen, der zum Beispiel die Aufschrift „Depot eröffnen“ oder „Depot-Eröffnungsantrag“ trägt. Im Folgenden öffnet sich dann ein Formular, welches auch als Kontoeröffnungsantrag bezeichnet wird. In diesem Formular müssen Sie einige persönliche Daten eingeben, insbesondere:

  • Vor- und Zuname
  • Anschrift
  • Wohnort
  • Geburtsdatum
  • Beruf

Darüber hinaus kann es sein, dass der jeweilige Finanzdienstleister an dieser Stelle auch direkt eine sogenannte anlagegerechte Beratung durchführt. Dies bedeutet, dass Sie zusätzlich zu den persönlichen Angaben noch weitere Angaben machen müssen, die insbesondere Ihre Vermögensbestände, Ihr Einkommen sowie Erfahrungen mit Wertpapieren betreffen, die Sie in der Vergangenheit bereits gemacht haben.

Nachdem alle Angaben vollständig sind, können Sie diese noch einmal überprüfen und den Antrag zur Eröffnung eines Wertpapierdepots entweder online versenden oder ausdrucken und anschließend im Zuge des sogenannten Postident-Verfahrens an die Bank postalisch versenden. Unabhängig vom gewählten Verfahren erhalten Sie meistens wenige Tage später Ihre Zugangsdaten zum Aktiendepot. Fortan können Sie sich online in Ihr Depot einloggen und natürlich anschließend auch Aufträge zum Handel mit Wertpapieren erteilen.

Vor der Beantragung: Anbieter miteinander vergleichen

Bevor Sie die Beantragung eines Aktiendepots vornehmen, sollten Sie die am Markt präsenten Anbieter miteinander vergleichen. Wie wir zuvor bereits erwähnt haben, gibt es drei große Gruppen von Anbietern, nämlich Filialbanken, Direktbanken und Online-Broker. Besonders komfortabel ist ein Vergleich von Online-Brokern und Direktbanken, denn dieser kann komplett online über bestimmte Vergleichsseiten erfolgen. Hilfreich sind in dem Zusammenhang häufig auch sogenannte Reviews, bei denen unabhängige Personen den Anbieter getestet haben und diesen anschließend in verschiedenen Kategorien bewerten. Das Hauptaugenmerk eines Vergleichs liegt sicherlich auf den zu zahlenden Depot- und Ordergebühren, die sich zwischen den verschiedenen Banken und Brokern durchaus in größerem Umfang unterscheiden können. Haben Sie sich letztendlich für einen Anbieter entschieden, können Sie über dessen Webseite die Beantragung des Aktiendepots durchführen.

Wie sicher ist ein Aktiendepot?

Viele Kunden, insbesondere Anleger, machen sich Gedanken um die Sicherheit ihrer Kapitalanlagen, wie zum Beispiel im Bestand befindliche Wertpapiere. Daher stellen sich insbesondere sicherheitsbewusste Anleger häufig die Frage, wie es eigentlich beim Aktiendepot mit der Sicherheit bestellt ist. Wir möchten daher im Folgenden auf die Fragen eingehen, wie sicher ein Aktiendepot ist, worauf Sie bezüglich der Sicherheit achten sollten und wie es grundsätzlich mit möglichen Verlusten bestellt ist.

Wie erfolgt der Zugang zum Aktiendepot?

Eine entscheidende Frage im Zusammenhang mit der Sicherheit eines Aktiendepots besteht darin, auf welche Art und Weise der Zugang erfolgt. In aller Regel werden Wertpapierdepots heutzutage online geführt, wie Sie es vielleicht schon vom Online-Banking im Bereich des Girokontos kennen. Wenn Sie Zugang zu einem solchen Online-Depot haben möchten, benötigen Sie sogenannte Login-Daten. Diese bestehen in aller Regel mindestens aus den folgenden zwei Komponenten:

  • Kundennummer, Depotnummer oder selbst gewählter Benutzername
  • Passwort
  • Optional: zusätzliche PIN/Prüfziffer

Zusammengefasst benötigt diejenige Person, die sich online in ihr Aktiendepot einloggen möchte, also mindestens die bekannten Zugangsdaten, die oftmals aus Kundennummer bzw. Depotnummer und einem Passwort bestehen. Zusätzlich kann es je nach Anbieter sein, dass auch noch eine Prüfziffer oder PIN einzugeben ist. In den meisten Fällen können Sie nach dem Login allerdings lediglich Depotbestände abfragen, aber noch keine Transaktion veranlassen.

Möchten Sie beispielsweise aus dem Bestand etwas verkaufen, ist es oftmals notwendig, zusätzlich eine Art TAN einzugeben. Durch diese TAN wird gewährleistet, dass tatsächlich nur der Depotinhaber oder ein Verfügungsberechtigter einen Zugriff nehmen und Transaktionen veranlassen kann. Ähnlich sieht es übrigens auch dann aus, falls das Aktiendepot nicht online geführt wird, sondern beispielsweise in der Bankfiliale. In diesem Fall müssen Sie eventuelle Wertpapierorders entweder unterschreiben und per Fax an die Bank senden, in der Filiale einen Auftrag unterschreiben oder sich auf andere Art und Weise legitimieren. Zusammenfassend ist ein Aktiendepot demnach vergleichsweise sicher, was die Zugriffsberechtigung angeht.

Wie sicher sind die Bestände im Aktiendepot?

Eine weitere interessante Frage, die sich ebenfalls um die Sicherheit des Aktiendepots dreht, besteht darin, wie sicher die im Depot enthaltenen Bestände sind. Hier geht es vor allem um das sogenannte Emittentenrisiko. Was würde zum Beispiel passieren, wenn der Online-Broker, bei dem das Wertpapierdepot geführt wird, Insolvenz anmeldet? In diesen Fall greift der Mechanismus des sogenannten Sondervermögens. Sämtliche Wertpapiere, die in Ihrem Aktiendepot verbucht sind, werden getrennt vom Vermögen des jeweiligen Finanzdienstleisters, also in dem Fall des Brokers, verwahrt. Konkret heißt das, dass Sie Ihre Wertpapierbestände nicht verlieren, falls der Broker zahlungsunfähig wird. Dies gilt im Prinzip für sämtliche Wertpapiere, die sich im Depot befinden.

Sicherheit des Aktiendepots nicht mit Verlustrisiko der Wertpapiere verwechseln

Dass die Bestände in einem Aktiendepot sicher vor unberechtigten Zugriffen und selbst bei Insolvenz des depotführenden Institutes sind, ist die eine Seite. Nicht verwechseln sollten Sie diese Sicherheit allerdings mit dem allgemeinen Verlustrisiko, welches natürlich zahlreiche Wertpapiere betrifft. Wenn Sie also in Ihrem Aktiendepot beispielsweise Aktien eines Unternehmens verbucht haben, kann es selbstverständlich passieren, dass diese Aktien durch negative Kursänderungen an Wert verlieren. Dies ist das allgemeine Investitionsrisiko, welches bei zahlreichen Wertpapieren vorhanden ist und vor dem Sie natürlich das Aktiendepot als solches nicht schützen kann.

Was sind die Ordergebühren beim Aktiendepot?

Im Zusammenhang mit dem Handel von Wertpapieren gibt es einige Gebühren, die Sie beachten müssen. Aus dem Grund ist es definitiv empfehlenswert, wenn Sie zunächst einen Vergleich der Anbieter vornehmen. Wir möchten Sie gerne darüber informieren, welche Gebühren im Zusammenhang mit einem Aktiendepot und dem Handel mit Wertpapieren anfallen, worauf Sie beim Vergleich achten sollten und dass es wichtig ist, das eigene Nutzerverhalten im Hinblick auf den Handel zu kennen.

Worum handelt es sich bei den Depotgebühren?

Eine Gebühr, die im direkten Zusammenhang mit dem Aktiendepot steht und im Grunde nur berechnet wird, weil der entsprechende Finanzdienstleister das Aktiendepot zur Verfügung stellt und führt, ist die sogenannte Depotgebühr. Mitunter wird alternativ auch von der Depotführungsgebühr gesprochen. Es handelt sich dabei um eine fixe Gebühr, die meistens in Form einer Jahresgebühr in Rechnung gestellt wird. Diese Depotgebühr fällt vollkommen unabhängig davon an, ob Sie mit Wertpapieren handeln, das Depot nutzen oder dieses beispielsweise über Jahre hinweg nicht in Anspruch nehmen. Wie hoch die Depotgebühr ist, richtet sich natürlich nach dem jeweiligen Angebot der Bank oder des Brokers. Durchschnittlich sind die Depotgebühren bei den Filialbanken oft am höchsten und belaufen sich nicht selten auf 100 und mehr Euro im Jahr. Besonders günstig sind demgegenüber Online-Broker und Direktbanken, die zum Teil mittlerweile sogar auf eine Depotgebühr verzichten. Oftmals ist dieser Verzicht aber mit Bedingungen verknüpft, wie zum Beispiel:

  • Mindestguthaben auf dem Verrechnungskonto
  • Mindestgegenwert im Depot
  • Mindestanzahl von Transaktionen pro Jahr

In der Praxis finden sich aktuell einige Banken und Broker, die zum Teil auch bedingungslos auf die Berechnung der Depotgebühren verzichten. Daher ist dies auch ein wichtiger Aspekt beim Vergleich der Anbieter, auf den wir nachfolgend noch etwas näher eingehen.

Worum handelt es sich bei den Ordergebühren?

Die Ordergebühren sind im Grunde der noch wichtigere Kostenfaktor, denn im Vergleich zu den Depotgebühren fallen sie bei jedem Handelsauftrag an. Im Gegensatz zu den Depotgebühren handelt es sich bei den Ordergebühren also nicht um fixe Kosten, sondern diese entstehen ausschließlich unter der Voraussetzung, dass Sie Wertpapiere kaufen oder verkaufen. Wichtig zu wissen ist, dass es bei den Ordergebühren bei den Banken und Brokern teilweise unterschiedliche Gebührenmodelle gibt. In der Praxis finden sich insbesondere die folgenden Ordergebühren Modelle am häufigsten:

  • Order-Flatrate
  • Prozentuale Gebühr von Handelsgegenwert
  • Paketpreise für X Orders

Manche Broker verfolgen mittlerweile das Modell der Flatrate, wie zum Beispiel flatex. In diesem Fall zahlen Sie für jeden Handelsauftrag die gleiche Gebühr, unabhängig davon, welcher Gegenwert gehandelt wird. Ein klassisches Gebührenmodell, welches insbesondere Filialbanken nach wie vor nutzen, ist die prozentuale Ordergebühr. In diesem Fall berechnet die Bank beispielsweise eine Gebühr in Höhe von einem Prozent vom gehandelten Gegenwert. Wenn Sie also beispielsweise Aktien mit einem Gegenwert von 5.000 Euro kaufen, müssten Sie in diesem Fall 50 Euro an Ordergebühren zahlen. Insbesondere sogenannten Vieltradern werden häufig Order-Pakete als weiteres Gebührenmodell angeboten. In diesem Fall erwerben Sie beispielsweise 50 Orders zu einem Festpreis in Höhe von beispielsweise 300 Euro.

Eigenes Nutzerverhalten kennen

Damit Sie beim Vergleich der Angebote herausfinden können, welches Gebührenmodell bei den Ordergebühren für Sie am günstigsten ist, ist es wichtig, dass Sie Ihr eigenes Nutzerverhalten kennen. Dies beinhaltet insbesondere, dass Sie ungefähr wissen, wie viele Transaktionen Sie pro Monat oder pro Jahr durchführen und welchen durchschnittlichen Gegenwert Ihre Handelsaufträge haben werden. So können Sie beispielsweise bereits feststellen, ob für Sie grundsätzlich die Order-Flatrate oder die prozentuale Ordergebühr günstiger ist.

Natürlich müssen Sie im zweiten Schritt dann noch explizit die Anbieter miteinander vergleichen, um möglichst die Bank bzw. den Broker zu finden, der die für Sie geringsten Ordergebühren veranschlagt. Bei den Ordergebühren sollten Sie ebenfalls beachten, dass diese sich nicht bei allen Anbietern aus den gleichen Bestandteilen zusammensetzen. Bei mancher Bank enthalten die Ordergebühren bereits Fremdkosten, wie zum Beispiel das Börsenplatzentgelt. Bei anderen Banken und Brokern ist es hingegen so, dass es sich bei den Ordergebühren tatsächlich lediglich um die reinen Orderkosten des Anbieters handelt, während Fremdgebühren noch dazu gerechnet werden müssen.

Was sind Auftragszusätze?

Falls Sie Wertpapiere kaufen oder verkaufen möchten, müssen Sie Ihrer Bank bzw. Ihrem Broker dazu einen Handelsauftrag erteilen. In dem Zusammenhang gibt es neben den Pflichtangaben, die eine Order beinhalten muss, auch sogenannte Auftragszusätze. Wir möchten an dieser Stelle gerne die Frage beantworten, welche Pflichtangaben ein Handelsauftrag besitzen muss und welche Auftragszusätze Sie nutzen können.

Welche Pflichtangaben beinhaltet eine Order?

Unabhängig davon, ob Sie Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere kaufen oder verkaufen möchten: Es gibt diverse Pflichtangaben, die ein Handelsauftrag stets enthalten muss. Insbesondere die folgenden Angaben sind es, ohne die eine Order in aller Regel nicht ausgeführt werden kann:

  • Name des Wertpapiers
  • ISIN
  • Stückzahl oder Gegenwert der zu handelnden Wertpapiere
  • Börse (bei Handel an der Börse)
  • Gültigkeitsdatum

Diese Mindestangaben muss jede Order erhalten enthalten, die an der Börse ausgeführt werden soll.

Was sind Auftragszusätze?

Bei Auftragszusätzen handelt es sich um zusätzliche und freiwillige Angaben, die Sie der jeweiligen Order beifügen können. Diese Angaben dienen vor allem dazu, bestimmte Vorgaben zu machen, die nicht zum Standard einer Order gehören. Solche Auftragszusätze beziehen sich insbesondere darauf, dass der Kauf beispielsweise nur dann stattfinden soll, wenn ein bestimmter Kurs nicht überschritten wird. Ähnliches gibt es ebenfalls bei einer Verkaufsorder, sodass Sie aus verschiedenen Auftragszusätzen wählen können. Wichtig zu betonen ist, dass solche Auftragszusätze von Ihnen als Käufer oder Verkäufer von Wertpapieren freiwillig gemacht werden können, es sich jedoch nicht um Pflichtangaben handelt.

Welche Auftragszusätze gibt es?

In der Praxis gibt es verschiedene Auftragszusätze, die etwas darüber aussagen, in welcher Form und unter welchen Bedingungen eine Order ausgeführt wird. Zu den bekanntesten und am häufigsten genutzten zählen insbesondere die folgenden Auftragszusätze:

  • Kauflimit
  • Verkaufslimit
  • Stop Loss
  • Stop Buy

Die ersten zwei Auftragszusätze, nämlich ein Kauflimit sowie ein Verkaufslimit, sind nahezu selbsterklärend. Beim Kauflimit geben Sie beispielsweise vor, dass die Order nur unter der Voraussetzung ausgeführt werden darf, dass beim Handel an der Börse ein von Ihnen festgelegter Kurs nicht überschritten wird. Möchten Sie beispielsweise zehn Daimler-Aktien erwerben, sind aber nicht bereit, einen höheren Kurs als 65 Euro zu akzeptieren, würden Sie als Auftragszusatz in der Order das Limit in Höhe von 65 Euro nennen. Die Kauforder wohl in diesem Fall nur unter der Voraussetzung ausgeführt, dass beim Kauf der Kurs der Daimler-Aktien maximal bei 65 Euro liegt. Beim Verkaufslimit verhält es sich genau umgekehrt, denn dann legen Sie einen Kurs fest, der beim Handel mindestens erreicht werden muss, damit die Verkaufsorder ausgeführt wird. Sollten Sie die zwei angesprochenen Auftragszusätze nicht nutzen, würde die Order im Prinzip zu jedem möglichen Kurs ausgeführt, der sich mit dem Kauf oder Verkauf an der Börse bildet. In diesem Fall werden sämtliche Kaufaufträge billigst und Verkaufsaufträge bestens ausgeführt, also mit dem bestmöglichen erzielbaren Kurs.

Besondere Auftragszusätze bzw. spezielle Orderarten sind zum einen Stop Loss und zum anderen Stop Buy. Die Stop-Loss-Order als Auftragszusatz dient in erster Linie dazu, mögliche Verluste zu begrenzen. In diesem Fall haben Sie bereits Wertpapiere im Bestand, die Sie nur unter der Voraussetzung verkaufen möchten, dass ein bestimmter von Ihnen festgelegter Kurs unterschritten wird. Es handelt sich also beim Stop Loss um einen Auftragszusatz, der vorgibt, dass ein Verkauf beim Erreichen eines bestimmten Kurses ausgeführt wird. Die Stop-Buy-Order ist wiederum der umgekehrte Fall, denn dann geben Sie durch den Auftragszusatz vor, dass ein Kauf von Wertpapieren nur unter der Voraussetzung durchgeführt werden darf, dass ein bestimmter Kurs unterschritten wird.

Was sind Kurszusätze?

Wer an der Börse handeln möchte, der sollte sich unter anderem auch mit dem Thema Kurszusätze beschäftigen. Kurszusätze gibt es insbesondere dann, wenn das Volumen an Käufen in einem bestimmten Moment nicht zum Volumen der Verkäufe passt, wenn es eine Dividenden-Auszahlung gegeben hat oder bei Aktien Bezugsrechte gehandelt werden. Wir möchten Sie gern darüber informieren, worum es sich bei Kurszusätzen handelt und welche Kurszusätze im Zusammenhang mit einem Aktiendepot und dem Handel an den Börsen üblich sind.

Unterscheidung Kurszusätze und Auftragszusätze

Nicht zu verwechseln sind Kurszusätze mit Order- bzw. Auftragszusätzen. Während Sie bei einem Auftrag zusätzliche Möglichkeiten haben, Ihre Handelsorder noch mit bestimmten Bedingungen zu versehen, gehen Kurszusätze ausschließlich von den an der Börse zuständigen Kursmaklern aus. Mit einem Kurszusatz wird verdeutlicht, dass sich der Kurs einer Aktie zum aktuellen Zeitpunkt durch eine Besonderheit oder ein nicht gewöhnliches Ereignis auszeichnet. Die Kurszusätze sollen somit den Handelsparteien verdeutlichen, dass etwas Bestimmtes im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf zu beachten ist.

Welche Kurszusätze gibt es?

Es gibt eine ganze Reihe an Kurszusätzen, die bei einem Aktienkurs auftreten können, wie zum Beispiel:

  • G (Geld)
  • B (Brief)
  • bG (bezahlt Geld)
  • bB (bezahlt Brief)
  • exD (ohne Dividende)
  • exB (ohne Bezugsrecht)
  • T (taxiert)

Mit den bekanntesten und häufiger vorkommenden Kurszusätzen möchten wir uns im Folgenden etwas näher beschäftigen.

Die zwei Kurszusätze, die aus der zuvor genannten Liste am häufigsten vorkommen, sind sicherlich zum einen bG und zum anderen bB. Der Kurszusatz bG steht für „bezahlt Geld“ und besagt, dass das Volumen an Käufen am Markt größer als das an Verkäufen ist. Es möchten also mehr Händler eine bestimmte Aktie kaufen als verkaufen, was die jeweiligen Volumina angeht. „Bezahlt Geld“ bedeutet aber auch, dass mindestens einige Verkäufer am Markt existieren. Wäre dies nicht der Fall, würde der Zusatz nicht bG, sondern G heißen. Dies bedeutet, dass es am Markt tatsächlich zu einer Aktie aktuell ausschließlich Nachfrage gibt, weil viele Teilnehmer die entsprechende Aktie kaufen möchten.

Die Kurszusätze bB und B stellen somit das Gegenteil dar. BB als „bezahlt Brief“ bedeutet, dass mehr Volumina an Verkäufen als Käufen am Markt sind. Der Kurszusatz B bedeutet hingegen, dass aktuell ausschließlich Verkaufsangebote bestehen, also ein Angebotsüberhang vorhanden ist, während es zu diesem Zeitpunkt keine Kaufaufträge gibt.

Einige weitere Kurszusätze, insbesondere exD und exB, beziehen sich auf Kapitalmaßnahmen. exD bedeutet, dass bei der entsprechenden Aktie gerade der Dividendenabschlag stattgefunden hat. Der Kurszusatz exB heißt, dass zu der Aktie ein Bezugsrechtshandel stattfindet. Ebenfalls häufiger kommt es zum Kurszusatz T, der für „taxiert“ steht. Dieser Kurszusatz tritt insbesondere bei kleineren Nebenwerten auf, die nicht in solchen Volumina gehandelt werden, wie es bei den Standardwerten der Fall ist. Taxiert bedeutet nichts anderes, als dass aktuell zu der entsprechenden Aktie weder Kauf- noch Verkaufsaufträge vorliegen, sodass der Kurs schlichtweg geschätzt wird.