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Dachfonds

Dachfonds (engl. Fund of Funds) sind Investmentfonds die ihr Kapital nicht direkt in Aktien oder Anleihen investieren, sondern wiederum in Fondszertifikate anderer Investmentsfonds.

Dieser Art von Fonds ist im Jahre 1998 in Deutschland zum Vertrieb zugelassen worden.

Grundsätzlich ist die Idee der Dachfonds nicht schlecht, allerdings weisen Kritiker darauf hin, dass es für einen Fondsmanager schon nicht einfach ist, Anlage direkt in Aktien und Anleihen zu beurteilen. Noch schwieriger sei es, das Verhalten und die Strategie anderer Fondsgesellschaften zu beurteilen.

Ein weiterer Nachteil von Dachfonds kann darin bestehen, dass 2 x Verwaltungskosten anfallen:
– 1 x mit dem Investmentfonds, der die eigentlichen Fondszertifikate herausgibt (Subfonds)
– 1 x bei der Fonds, der den Dachfonds betreibt.

Experten sprechen hier von der sog. „Total Expense Ratio“ als einem Wert, der über die tatsächlich pro Jahr anfallenden Kosten Aufschluss gibt. Der Ausgabeaufschlag beim Fondskauf ist dabei nicht einbezogen, da dieser ja nur einmalig anfällt.

Diese Kennzahl enthält Management-, Verwaltungs- und andere Kosten (z.B. Kosten für den Wirtschaftsprüfer und Depotgebühren). Nicht enthalten sind allerdings die Transaktionsgebühren, die beim An- und Verkauf von Aktien oder Rentenpapieren entstehen.

Durchschnittlich liegt das Total Expense Ratio für deutsche Fonds ca.1,4 Prozent pro Jahr.

Insbesondere durch die Einführung der Abgeltungsteuer bieten Dachfonds für einen Investor einen Steuerstundungsvorteil. Möchte ein Investor beispielsweise sein Vermögen von 10.000€ zu 40% in Renten, zu 40% in Aktienund zu 20% in Renten investieren kann er dies tun, indem er in diesem Verhältnis einen Renten-, einen Aktien– und einen Immobilienfonds kauft. Allerdings werden sich die Fonds unterschiedlich entwickeln. Hat beispielsweise der Rentenfonds eine Wertentwicklung von +10%, der Aktienfonds von +40% und der Immobilienfonds von +5% in 3 Jahren wird sich die Allokation des Vermögens nicht mehr 40/40/20 darstellen, sondern 36% in Renten-, 46% ind Aktien- und 17% in Immobilienfonds. Wenn der Investor nun ein sog. rebalancing, also ein Wiederherstellen der ursprünglichen Quoten durchführen möchte muss er einige Aktienfondsanteile verkaufen und hiervon Anteile des Renten- und Immobilienfonds kaufen. Der Verkauf der Aktienfonds würde jedoch eine steuerpflichtige Realisierung von Gewinnen darstellen. Der Anleger müsste für ca. 650 € Aktienfondsanteile verkaufen. hieraus würden dann Steuern in Höhe von 186,06 € (inkl. 9% Kirchensteuer) anfallen. Diese 186 € stehen dann nicht mehr zur Wiederanlage zur Verfügung.

Ein Dachfonds, der sowohl in Renten- als auch Aktien- und Immobilienfonds investiert kann dieses rebalancing durchführen, ohne einen Steuerabzug auszulösen. Im obigen Beispiel könnten sich die 186 € also weiterverzinsen. Dieser Vorteil wird umso größer, je länger die Laufzeit der Investition und je höher die angenommene Umschichtung ist.