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Festgeld

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Das Festgeld zählt neben dem Kündigungsgeld zu den sogenannten Termingeldern oder Termineinlagen. Das Kündigungsgeld wir allerdings heute faktisch nicht mehr angeboten, sodass nahezu alle Termingelder gleichzeitig Festgelder sind. Von zahlreichen Anlegern wird das Festgeld als sehr sichere Geldanlage geschätzt. Tatsächlich zählen Festgeldkonten neben Spareinlagen, Sichteinlagen und Tagesgeldern zu den nur vier Anlageformen, die durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt werden. Sicherheit gibt zudem der feste Ertrag, denn für die gesamte Anlagedauer wird mit der Bank ein Zins vereinbart, der erst nach Fälligkeit der Festgeldanlage wieder verändert werden kann. Trotz einiger Gemeinsamkeiten muss übrigens zwischen dem Festgeld und dem Tagesgeld unterschieden werden.

Das Hauptmerkmal des Festgeldes ist neben der hohen Sicherheit die Tatsache, dass der Anleger sein Kapital für einen bestimmten Zeitraum auf dem Konto festlegt und während dieser Zeit auch keine Verfügung möglich ist. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Bank eine vorzeitige Verfügung gestattet. Die Laufzeiten bewegen sich beim Festgeld in der Regel zwischen 30 Tagen und reichen – je nach Bank – bis zu 10 Jahren. Dabei ist der Zinssatz in den meisten Fällen mit der Laufzeit verbunden und steigt mit der Festlegedauer an. Dieses Prinzip ist bezüglich der Anlagesumme ähnlich, denn auch dort sind die Zinsen für gewöhnlich bei hohen Einlagen höher als bei geringeren Anlagesummen. Ohnehin ist beim Festgeld fast immer eine Mindesteinlage zu beachten, die sich je nach Anbieter oft zwischen 3.000 und 10.000 Euro bewegt.

Die Zinsen werden beim Festgeld für gewöhnlich entweder jährlich, vierteljährlich oder bei Fälligkeit der Anlage gutgeschrieben, also zum Beispiel nach 60 Tagen. Oftmals arbeiten die Banken bei der Festgeldanlage mit einer sogenannten automatischen Prolongation. Prolongation bedeutet Verlängerung und bei der automatischen Variante verfahren die Banken meistens so, dass die Laufzeit um den gleichen Zeitraum wie vorher verlängert wird, falls sich der Kunde beispielsweise bis zu sieben Tage vor Fälligkeit nicht meldet. Die Verlängerung findet dann allerdings nicht immer zum bisherigen, sondern zum dann aktuellen Zinssatz statt. Gekündigt werden muss ein Festgeld übrigens nicht, sondern die Einlage ist zum Fälligkeitstag – von der zuvor beschriebenen automatischen Prolongation einmal abgesehen – verfügbar.

Hier finden Sie unseren ausführlichen Festgeld-Ratgeber.

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