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Hauptversammlung

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Wer als Aktionär bestimmte Aktien besitzt, der hat unter anderem das Recht, an der jährlich stattfindenden Hauptversammlung teilzunehmen. Die Hauptversammlung ist bei jeder Aktiengesellschaft Pflicht und einerseits stellt sie die Versammlung der Aktionäre dar, während es sich gleichzeitig auf der anderen Seite auch um ein Organ der AG handelt. Einberufen wird die Hauptversammlung einmal jährlich, und zwar zum jeweiligen Vorstand der Aktiengesellschaft. Ein Zweck der Hauptversammlung besteht darin, dass der Vorstand die Anteilsinhaber, also die Aktionäre, darüber unterrichtet, wie es um die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft bestellt ist. Aber auch über die zukünftige Entwicklung informiert der Vorstand die Aktionäre.

Ein ebenfalls wichtiger Inhalt der HV ist es, dass die Aktionäre sowohl über die Entlastung des Aufsichtsrates als auch über die des Vorstandes abstimmen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Abstimmung, wie zum Beispiel, wie erzielte Gewinne verwendet werden sollen. So wird auf der Hauptversammlung unter anderem auch beschlossen, ob die Ausschüttung einer Dividende stattfindet oder sonstige Kapitalerhöhungen geplant werden. Jeder Aktionär, der Aktien des Unternehmens in Händen hält oder (bei Namensaktien) ins Aktionärsregister eingetragen ist, hat gleichzeitig auch das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen. Eine Ausnahme stellen lediglich sogenannte Vorzugsaktien dar. Diese berechtigen nicht zur Ausübung des Stimmrechts, aber dafür wird der Aktionär meistens mit einer sonstigen Vergünstigung entschädigt, beispielsweise einer höheren Dividende.

Neben der gewöhnlichen Hauptversammlung, die einmal jährlich stattfindet, kann die Aktiengesellschaft unter gewissen Voraussetzungen auch eine sogenannte außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Dies ist insbesondere bei akuten Anlässen und in dringenden Fällen erlaubt, wie zum Beispiel, wenn eine Umstrukturierung der AG oder sogar deren Verkauf im Raum steht. Über die entsprechenden Internetseiten können sich Aktionäre darüber informieren, wann die nächste Hauptversammlung stattfindet. Normalerweise wird man darüber aber auch seitens der depotführenden Bank oder des Brokers unterrichtet.

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