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Geschäftskonto

Geschäftskonto – Girokonto für gewerbliche Kunden

Nahezu jeder Bundesbürger hat mittlerweile ein Girokonto, um die notwendigen Zahlungsverkehrsgeschäfte erledigen zu können. Dazu gehört beispielsweise das Tätigen von Überweisungen oder auch die Verfügung von Bargeld am Geldautomaten, was mittels der Bankkarte möglich ist. Mindestens genauso wichtig ist ein Girokonto allerdings nicht nur für Privatkunden, sondern für Geschäftskunden. Diesen gewerblichen Kunden, also beispielsweise Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern, bieten die Banken hierzulande ein Geschäftsgirokonto an, oftmals auch nur kurz als Geschäftskonto bezeichnet. Wir möchten uns im folgenden Ratgeber näher mit dem Geschäftskonto beschäftigen und darauf eingehen, welche Leistungen das Konto beinhaltet, was es kostet und was Sie sonst noch zum Geschäftsgirokonto wissen müssen.

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Worum handelt es sich beim Geschäftskonto?

Wie das Privatgirokonto, so handelt es sich auch beim Geschäftsgirokonto um ein reines Zahlungsverkehrskonto. Allerdings wird das Geschäftskonto nicht den Privatkunden zur Verfügung gestellt, sondern den gewerblichen Kunden der Banken. Darunter fallen:

• Unternehmen
• Selbstständige
• Freiberufler
• Vereine und sonstige Organisationen

Zwar richtet sich das Geschäftskonto ausschließlich an Geschäftskunden der Banken, aber auf der anderen Seite gibt es trotzdem zahlreiche Gemeinsamkeiten mit dem Privatgirokonto. Das Geschäftskonto ist nämlich ebenfalls ein reines Zahlungsverkehrskonto, sodass der Kunde einige Leistungen abrufen kann, die in der Form auch beim Privatkunden Girokonto vorhanden sind. Das Geschäftskonto dient den gewerblichen Kunden der Banken dazu, den gewöhnlichen Zahlungsverkehr durchzuführen.

Welche Leistungen beinhaltet ein Geschäftskonto?

Da das Geschäftskonto in erster Linie dem Zahlungsverkehr dient, sind es vor allen Dingen Leistungen im Bereich des unbaren Zahlungsverkehrs, mit denen das Konto ausgestattet ist. So können Sie als Kontoinhaber oder Bevollmächtigter über das Geschäftsgirokonto insbesondere die folgenden Leistungen abrufen und Tätigkeiten ausführen:

• Daueraufträge einrichten, ändern und löschen
• Überweisungen tätigen
• Lastschriften einziehen
• Schecks zur Gutschrift einreichen
• Online-Banking nutzen
• Gutschriften empfangen

Neben diesen Funktionen des unbaren Zahlungsverkehrs erhalten Sie in der Regel zu Ihrem Geschäftskonto mindestens eine Bankkarte und oftmals zusätzlich auch noch eine Kreditkarte. Diese Karten dienen dazu, zum einen ebenfalls am unbaren Zahlungsverkehr teilzunehmen, indem Sie beispielsweise in Geschäften, Restaurants oder auf Reisen mit der Kreditkarte oder der Bankkarte zahlen. Zudem sind die Karten ebenfalls dazu geeignet, am baren Zahlungsverkehr teilzunehmen, indem Sie beispielsweise an Ihrem Geldautomaten Bargeld verfügen. Wenn Sie sich diese Leistungen einmal näher betrachten, werden Sie viele Gemeinsamkeiten mit den Eigenschaften eines Privatgirokontos entdecken. Sowohl das Privatgirokonto als auch das Geschäftskonto fallen übrigens in die Rubrik der sogenannten Kontokorrentkonten. Dabei handelt es sich schlichtweg um Konten, die sowohl im Haben (Plus) als auch im Soll (Minus) geführt werden können und die dem Zahlungsverkehr dienen.

Was kostet ein Geschäftskonto?

Die Frage nach den Kosten, die ein Geschäftskonto verursacht, ist keineswegs einfach zu beantworten. Der Grund besteht schlichtweg darin, dass es keine einheitlichen Gebühren und Kosten gibt, sondern jede Bank selbst festlegt, mit welchen Kosten die Nutzung des Geschäftskontos verbunden ist. Insbesondere bei den Filialbanken spielt zudem die Geschäftsbeziehung zum Kunden eine große Rolle, denn vor allen Dingen größere Unternehmen erhalten häufig Sonderkonditionen. Generell gilt beim Geschäftskonto wie beim Privatgirokonto, dass die Banken teilweise ganz unterschiedliche Gebührenmodelle zur Verfügung stellen. In der Praxis sind es vor allen Dingen drei Gebührenvarianten, die Sie so oder ähnlich häufig vorfinden, nämlich:

• Abrechnung der einzelnen Buchungsposten
• Grundgebühr enthält sämtliche Kosten
• Mischung aus Grundgebühr und Einzelabrechnung der Buchungsposten

Mit diesen drei Modellen möchten wir uns im Folgenden etwas näher beschäftigen und Ihnen zudem anhand eines Beispiels verdeutlichen, welches Gebührenmodell für welchen Geschäftskunden die günstigste Variante ist. Daher kommt es selbstverständlich nicht nur auf das Gebührenmodell an, sondern ebenfalls darauf, welche einzelnen Preise das Kreditinstitut in dem Zusammenhang veranschlagt.

Modell 1: Abrechnung jedes einzelnen Buchungspostens

Das erste Gebührenmodell, welches die Banken oftmals sowohl im Privatkundenbereich als auch im Geschäftskundenbereich anbieten, beinhaltet die Abrechnung jedes einzelnen Buchungspostens. In diesem Fall erhebt das Kreditinstitut für die Kontoführung normalerweise keine Grundgebühr, sondern stattdessen richten sich die Kosten tatsächlich danach, wie viele Buchungen pro Monat über das Konto laufen. Manchmal gibt es in dem Zusammenhang eine Staffelung, sodass beispielsweise zwischen 20 und 40 Buchungen pro Monat auf den Einzelposten gerechnet höhere Gebühren verursachen, als wenn es zwischen 60 und 100 Buchungen monatlich sind. Hier kommt es also sehr individuell auf die einzelne Bank an und welcher Preis für den einzelnen Buchungsposten berechnet wird.

Darüber hinaus wird häufig bei der Höhe des einzelnen Buchungspostens differenziert, ob Sie Online-Banking nutzen oder eine beleghafte Überweisung einreichen. Belege, wie zum Beispiel Schecks oder Überweisung, sind in der Regel erheblich teurer und kosten nicht selten ein bis zwei Euro pro Buchung. Grundsätzlich ist diese Gebührenvariante insbesondere für solche Geschäftskunden interessant, bei denen über das Geschäftskonto nur sehr wenige Buchungen laufen. In dem Fall könnte die Einzelabrechnung pro Posten nämlich günstiger sein, als wenn Sie sich für eine Grundgebühr oder ein gemischtes Modell aus Grundgebühr und Buchungsposten-Abrechnung entscheiden.

Modell 2: Mischung aus Grundgebühr und Abrechnung jedes Buchungspostens

Nicht selten stellen Kreditinstitute im Zuge des Geschäftskontos ein Gebührenmodell zur Verfügung, welches eine Mischung aus Grundgebühr und der Abrechnung einzelner Buchungsposten ist. In diesem Fall gibt es im Gegensatz zum ersten Modell zwar eine Grundgebühr, die für die Kontoführung fix berechnet wird, beispielsweise zehn Euro im Monat. Mit dieser Grundgebühr sind allerdings nicht sämtliche Kosten abgegolten, sondern darüber hinaus findet eine Einzelabrechnung der Buchungsposten statt. Allerdings ist es häufiger so, dass beispielsweise 20, 30 oder 50 Buchungsposten in der gezahlten Grundgebühr inklusive sind. Dieses Modell erfordert demzufolge eine Mischkalkulation und ist vor allem für Kunden mit mittleren Umsätzen, die über das Geschäftskonto laufen, häufig die günstigste Variante.

Modell 3: Grundgebühren enthalten sämtliche Kosten

Das dritte Modell, welches mittlerweile relativ häufig bei Geschäftskunden genutzt wird, ist eine Art Flatrate. In diesem Fall berechnet das Kreditinstitut lediglich eine fixe Grundgebühr pro Monat, in der jedoch sämtliche Kosten des Girokontos enthalten sind. Damit sind in erster Linie die Buchungen gemeint, die über das Konto laufen und nicht zusätzlich noch pro Buchungsposten berechnet werden. Allerdings sollten Sie eins beachten: In der Grundgebühr enthalten sind für gewöhnlich nur die üblichen Leistungen, welche die Bank im Zusammenhang mit dem Girokonto anbietet. Damit ist in erster Linie die Verbuchung von Umsätzen gemeint, während sonstige Leistungen, wie zum Beispiel das Einrichten eines Dauerauftrages oder auch die Bearbeitung von Rücklastschriften durchaus Extrakosten verursachen können. Sie sollten bei diesem Gebührenmodell demzufolge unbedingt bei der Bank nachfragen, welche Kosten tatsächlich mit der Grundgebühr abgegolten sind.

Die Gebührenmodelle im Vergleich: ein Rechenbeispiel

Wie zuvor erwähnt, möchten wir Ihnen jetzt gerne an einem Praxisbeispiel verdeutlichen, welche Unterschiede zwischen den einzelnen Gebührenmodellen bestehen und wann welche Variante am günstigsten sein kann. Zu diesem Zweck nehmen wir einmal an, dass Sie sich gerade als Journalist selbstständig gemacht haben und bei verschiedenen Banken nach Angeboten im Bereich Geschäftskonto nachgefragt haben. In den ersten sechs Monaten gehen Sie davon aus, dass monatlich etwa 50 Buchungen über Ihr Geschäftskonto laufen werden. In diesem Zusammenhang haben Sie die folgenden drei Angebote mit unterschiedlichen Gebührenmodellen vorliegen, welche zu unterschiedlichen Kosten führen würden.

Angebot 1: Einzelabrechnung der Buchungsposten
Buchungen pro Monat: 50
Kosten pro Buchung: 30 Cent
Gesamtkosten pro Monat: 15 Euro

Angebot 2: Mischung aus Grundgebühr und Einzelabrechnung der Buchungsposten
Buchungen pro Monat: 50
Grundgebühr pro Monat: 5 Euro
Kostenfreie Buchungen in der Grundgebühr enthalten: 10
Kosten pro Buchungsposten: 15 Cent
Gesamtkosten pro Monat: 11 Euro

Angebot 3: Grundgebühr enthält alle Kosten
Buchungen pro Monat: 50
Grundgebühr pro Monat: 12 Euro

Wenn Sie sich nun diese drei Gebührenmodelle und Angebote betrachten, fällt schnell auf, dass Sie mit dem 2. Modell am günstigsten fahren würden. Das Ergebnis basiert vor allem darauf, dass über Ihr Girokonto voraussichtlich 50 Buchungen pro Monat laufen werden. Wären es hingegen beispielsweise nur zehn oder stattdessen 100 und mehr Buchungen, könnte das Vergleichsergebnis ganz anders ausfallen und vielleicht ein ganz anderes Gebührenmodell für Sie die beste Lösung darstellen.

Als Fazit zum Vergleich der Geschäftskonten im Bereich der Gebühren ist festzuhalten, dass es zum einen auf die Wahl des passenden Kontomodells ankommt und zum anderen sollten Sie unbedingt wissen, in welchem Umfang und in welcher Form Sie das Geschäftskonto nutzen werden. Dazu ist sehr hilfreich, wenn Sie ungefähr wissen, wie viele Buchungen im Durchschnitt pro Monat über das Konto laufen werden.

Kontokorrentkredit und Überziehungskredit auf dem Geschäftskonto

Das Geschäftskonto dient natürlich in erster Linie dazu, um die üblichen Zahlungsverkehrsfunktionen zu nutzen. Darüber hinaus ist es allerdings für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in bestimmten Branchen ganz besonders wichtig, dass das Geschäftskonto ebenfalls mit einem bestimmten Verfügungsrahmen ausgestattet ist. Dies ist beispielsweise für sämtliche Unternehmen oftmals dringend notwendig, die Warenhandel betreiben, also Waren einkaufen und diese anschließend verkaufen. Die Wareneinkäufe müssen oftmals vorfinanziert werden, was entweder mit einem speziellen Kredit möglich ist oder eben durch eine Kreditlinie, die auf dem Geschäftskonto eingeräumt wird. Es handelt sich in dem Fall um einen sogenannten Kontokorrentkredit, der von der Funktionsweise her mit einem Dispositionskredit auf dem Privatgirokonto zu vergleichen ist.

Mit dem Kontokorrentkredit räumt Ihnen die Bank also einen Kreditrahmen ein, der besagt, dass Sie Ihr Geschäftskonto bis zu dem vereinbarten Limit überziehen können. Wichtig zu beachten ist, dass es in der Praxis einen Unterschied zwischen einem Kontokorrentkredit und einem Überziehungskredit gibt. Den Kontokorrentkredit vereinbarten Sie mit Ihrer Bank eher langfristig, indem Sie sich beispielsweise darauf einigen, dass das Geschäftskonto bis zu 20.000 Euro im Soll geführt werden kann. Beim Überziehungskredit handelt es sich in aller Regel um eine so nicht geplante und kurzfristige Überziehungslinie, die über den Kontokorrentkreditrahmen hinausgeht. Aus diesem Grund ist der Überziehungskredit meist auch deutlich teurer als der Kontokorrentkredit, sodass Sie diesen Kreditrahmen im optimalen Fall tatsächlich nur für eine kurze Dauer nutzen sollten.

Wer darf ein Geschäftskonto eröffnen?

Wie beim Privatgirokonto, so gibt es auch für die Eröffnung eines Geschäftskontos einige Voraussetzungen, die zunächst erfüllt werden müssen. Die wohl wichtigste Voraussetzung besteht darin, dass ein Geschäftskonto ausschließlich von volljährigen Personen eröffnet werden kann. Sollte das Geschäftsgirokonto doch einmal für einen Minderjährigen benötigt werden, müssen die gesetzlichen Vertreter und mitunter sogar das Vormundschaftsgericht der Kontoeröffnung zustimmen. In diesem Fall darf allerdings normalerweise kein Kreditrahmen eingeräumt werden, es sei denn, auch in diesem Fall liegen Zustimmung der Eltern und des Vormundschaftsgerichtes vor.

Eine weitere Voraussetzung für die Eröffnung eines Geschäftskontos ist bei vielen Banken der Wohnsitz in Deutschland sowie natürlich der Betrieb eines Gewerbes oder die Ausführung einer freiberuflichen Tätigkeit. Zu diesem Zweck sind meistens Nachweise zu erbringen, wie zum Beispiel Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie eine Einnahmen- und Überschussrechnung. Darüber hinaus gibt es im Gegensatz zum Privatkundenbereich keine Pflicht der Banken, der Eröffnung eines Geschäftsgirokontos zu entsprechen. Das bedeutet, jedes Kreditinstitut hat die Möglichkeit, die Eröffnung eines Geschäftskontos zu verweigern. Meistens geschieht dies, wenn der Kunde einen negativen Eintrag in der SCHUFA hat oder in der Vergangenheit durch Fehlverhalten bekannt geworden und aufgefallen ist.